Rückwärtsdeckung
Die Rückwärtsdeckung erstreckt den Versicherungsschutz einer Claims-made-Police auch auf Pflichtverletzungen, die bereits vor Versicherungsbeginn, jedoch vor einem festgelegten Rückwärtsdatum begangen wurden.
Begriff
Die Rückwärtsdeckung ist eine Ergänzung des Claims-made-Prinzips in der Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Während nach dem reinen Claims-made-Prinzip nur während der Vertragslaufzeit geltend gemachte Ansprüche versichert sind, erstreckt die Rückwärtsdeckung den Versicherungsschutz zusätzlich auf Pflichtverletzungen, die bereits vor Beginn des aktuellen Versicherungsvertrags – jedoch nach einem vertraglich festgelegten Rückwärtsdatum (retroactive date) – begangen wurden, sofern der daraus resultierende Anspruch erst während der laufenden Vertragslaufzeit erhoben wird.
Bedeutung bei Versicherer- oder Berufswechsel
Rückwärtsdeckung ist besonders relevant beim Wechsel des Versicherers oder bei Aufnahme einer neu versicherungspflichtigen Tätigkeit: Ohne eine ausreichend weit zurückreichende Rückwärtsdeckung entstünde eine Deckungslücke für Pflichtverletzungen aus der Zeit vor dem aktuellen Vertrag, deren Spätfolgen sich erst später als Anspruch materialisieren. Sie ist damit das spiegelbildliche Gegenstück zur Nachhaftung, die den umgekehrten Fall abdeckt – nämlich Ansprüche, die erst nach Vertragsende wegen früherer Pflichtverletzungen erhoben werden.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Für Berufsträger mit einer über Jahre gewachsenen Berufspraxis (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Versicherungsmakler) ist die lückenlose Aneinanderreihung von Rückwärtsdatum und Nachhaftung über mehrere Versicherer- oder Vertragswechsel hinweg entscheidend, um eine durchgehende Deckung ohne zeitliche Lücken sicherzustellen; Vermittler sollten bei jedem Versicherer- oder Vertragswechsel das Rückwärtsdatum ausdrücklich prüfen und dokumentieren.