Kongruenzprinzip (Matching Principle)
Das Kongruenzprinzip verlangt von Versicherern, ihre Vermögenswerte in Währung, Laufzeit und Liquidität so auf ihre versicherungstechnischen Verbindlichkeiten abzustimmen, dass Bewertungsschwankungen sich nicht unkontrolliert auf die Solvabilität auswirken.
Begriff
Das Kongruenzprinzip ist ein Grundsatz der Kapitalanlage von Versicherungsunternehmen, wonach die Vermögenswerte, die zur Bedeckung versicherungstechnischer Verbindlichkeiten dienen, hinsichtlich Währung, Laufzeit und Liquidität möglichst deckungsgleich mit diesen Verbindlichkeiten ausgestaltet sein sollen. Ziel ist es, das Risiko zu minimieren, dass Wechselkurs- oder Zinsschwankungen zu einer nicht durch entsprechende Aktiva gedeckten Wertminderung der Passivseite führen.
Währungskongruenz
Ein zentraler Anwendungsfall ist die Währungskongruenz: Verbindlichkeiten in einer bestimmten Fremdwährung sollen möglichst durch Vermögenswerte in derselben Währung gedeckt sein, um das Fremdwährungsrisiko auf ein aufsichtsrechtlich zulässiges Mass zu begrenzen. Entsprechende Vorgaben finden sich in nationalen Kapitalanlagevorschriften wie der Anlageverordnung sowie im Prudent-Person-Grundsatz von Solvency II.
Bedeutung für das Asset-Liability-Management
Das Kongruenzprinzip ist ein integraler Bestandteil des Asset-Liability-Managements, da eine unzureichende Kongruenz zwischen Aktiv- und Passivseite die Solvabilität eines Versicherers erheblichen Schwankungen aussetzen und im Extremfall zu einer aufsichtsrechtlich relevanten Unterdeckung führen kann, selbst wenn sich die Werte auf beiden Bilanzseiten im Durchschnitt ausgleichen.