Aval
Ein Aval ist eine von einer Bank oder einem Kreditversicherer übernommene Bürgschaft oder Garantie zugunsten eines Dritten, ohne dass liquide Mittel fliessen.
Begriff
Ein Aval ist eine von einer Bank oder einem spezialisierten Kautionsversicherer im Auftrag eines Kunden übernommene Bürgschaft oder Garantie zugunsten eines Dritten (Begünstigten). Im Gegensatz zu einem Barkredit fliesst hierbei kein liquides Kapital; der Aval-Geber verpflichtet sich lediglich, im Falle der Nichterfüllung durch den Kunden für dessen Verbindlichkeiten einzustehen.
Typische Anwendungsfälle
Avale werden häufig als Anzahlungsbürgschaften, Erfüllungsbürgschaften, Gewährleistungsbürgschaften oder Bietungsbürgschaften im Bau- und Anlagenbau sowie im internationalen Handel eingesetzt, um die Vertragserfüllung gegenüber Auftraggebern abzusichern.
Bedeutung für den Kunden
Da beim Aval keine tatsächliche Kreditsumme ausgezahlt wird, ist die Kapitalbindung für den Aval-Nehmer geringer als bei einem klassischen Bankkredit; gleichwohl wird der Aval-Rahmen regelmässig auf die verfügbaren Kreditlinien des Kunden angerechnet, da im Garantiefall eine Zahlungsverpflichtung entstehen kann. Neben klassischen Vertrags- und Gewährleistungsavalen kommen Avale auch als Zollbürgschaft zum Einsatz, etwa im Carnet-A.T.A.-Verfahren für die vorübergehende zollfreie Wareneinfuhr; zunehmend werden Avale zudem elektronisch als E-Aval ausgestellt und über digitale Kundenportale beantragt und verwaltet, was den früher papierbasierten Prozess deutlich beschleunigt.