Begriff

Anzahlungsbürgschaft

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Anzahlungsbürgschaft sichert dem Auftraggeber die Rückzahlung einer geleisteten Anzahlung, falls der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen nicht erbringt.

Begriff

Die Anzahlungsbürgschaft sichert einem Auftraggeber, der einem Auftragnehmer vor Beginn oder während der Ausführung eines Werk- oder Liefervertrags eine Anzahlung leistet, die Rückzahlung dieser Anzahlung für den Fall, dass der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen nicht oder nicht vollständig erbringt.

Anwendungsbereich

Anzahlungsbürgschaften werden insbesondere im Anlagenbau, im Schiffbau und bei grossen Bauprojekten eingesetzt, bei denen Auftragnehmer für den Beginn der Leistungserbringung auf eine Vorfinanzierung durch den Auftraggeber angewiesen sind.

Wirkungsweise

Kommt es zur Nichterfüllung durch den Auftragnehmer, kann der Auftraggeber die geleistete Anzahlung – abzüglich bereits erbrachter, vertragsgemässer Leistungen – vom Bürgen (Bank oder Kautionsversicherer) zurückfordern, ohne zunächst gegen den Auftragnehmer selbst vorgehen zu müssen, sofern eine selbstschuldnerische Bürgschaft vereinbart wurde.