Kreditversicherung
Kreditversicherung: 8 Fachbegriffe kurz erklärt – Definition, Synonyme und gesetzliche Grundlage.
Ausfallbürgschaft
Synonyme: Deficiency Guarantee
Bei der Ausfallbürgschaft kann der Gläubiger den Bürgen erst in Anspruch nehmen, wenn die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner erfolglos geblieben ist.
Begriff
Die Ausfallbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft, bei der der Bürge dem Gläubiger erst dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn feststeht, dass der Gläubiger seine Forderung beim Hauptschuldner trotz Zwangsvollstreckung nicht oder nicht vollständig durchsetzen konnte.
Abgrenzung zur selbstschuldnerischen Bürgschaft
Im Gegensatz zur selbstschuldnerischen Bürgschaft, bei der der Bürge unmittelbar und ohne vorherige Inanspruchnahme des Hauptschuldners haftet (Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB), ist die Haftung bei der Ausfallbürgschaft subsidiär und setzt einen tatsächlich festgestellten Ausfall voraus.
Praktische Bedeutung
Ausfallbürgschaften werden unter anderem bei öffentlich geförderten Krediten, etwa im Rahmen von Bürgschaftsbanken oder staatlichen Förderprogrammen, eingesetzt, da sie das Haftungsrisiko des Bürgen im Vergleich zur selbstschuldnerischen Bürgschaft deutlich reduzieren.
Gesetzliche Grundlage: DE: § 771 BGB
Ausfallrisiko
Synonyme: Credit Default Risk, Bonitätsrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Schuldner seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt.
Begriff
Das Ausfallrisiko bezeichnet die Gefahr, dass ein Schuldner – etwa ein Kreditnehmer, ein Anleiheemittent oder ein Handelspartner – seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt.
Bedeutung für die Kreditversicherung
Das Ausfallrisiko ist der zentrale versicherte Gegenstand der Warenkredit- und Ausfuhrkreditversicherung, bei der Versicherer das Risiko der Zahlungsunfähigkeit von Abnehmern gegen Prämie übernehmen. Grundlage der Prämienkalkulation ist eine laufende Bonitätsprüfung der versicherten Abnehmer.
Bedeutung für die Kapitalanlage
Auch in der Kapitalanlage von Versicherungsunternehmen ist das Ausfallrisiko – dort meist als Spread- oder Kontrahentenausfallrisiko bezeichnet – ein wesentliches, unter Solvency II separat quantifiziertes Teilrisiko des Marktrisikos beziehungsweise des Gegenparteiausfallrisikomoduls.
Ausfuhrgewährleistung (Hermesdeckung)
Synonyme: Hermesdeckung, Export Credit Guarantee
Ausfuhrgewährleistungen sind staatlich verbürgte Exportkreditgarantien, die die Bundesrepublik Deutschland zur Förderung des Aussenhandels im sogenannten Hermes-Deckungssystem übernimmt.
Begriff
Ausfuhrgewährleistungen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Hermesdeckungen genannt, sind staatlich verbürgte Exportkreditgarantien, mit denen die Bundesrepublik Deutschland deutsche Exporteure gegen wirtschaftliche und politische Risiken im Auslandsgeschäft absichert.
Durchführung
Die Bundesregierung erteilt die Ausfuhrgewährleistungen im Auftrag über ein Mandatarkonsortium; das operative Geschäft der Antragsbearbeitung und Schadenregulierung wird treuhänderisch von einem privaten Kreditversicherer im Namen des Bundes durchgeführt.
Subsidiaritätsprinzip
Ausfuhrgewährleistungen werden nur dann gewährt, wenn für das jeweilige Exportgeschäft keine ausreichende Deckung am privaten Kreditversicherungsmarkt verfügbar ist. Dieses Subsidiaritätsprinzip stellt sicher, dass staatliche Exportkreditgarantien den privaten Markt ergänzen, statt mit ihm zu konkurrieren.
Avalkredit
Synonyme: Guarantee Credit Line
Der Avalkredit ist die von einer Bank oder einem Kreditversicherer eingeräumte Kreditlinie, innerhalb derer Bürgschaften und Garantien (Avale) für den Kunden übernommen werden können.
Begriff
Der Avalkredit ist eine von einer Bank oder einem Kautionsversicherer eingeräumte Kreditlinie, innerhalb derer für den Kunden einzelne Bürgschaften und Garantien (Avale) gegenüber Dritten übernommen werden können, ohne dass hierfür jeweils eine neue Kreditprüfung erforderlich ist.
Funktionsweise
Innerhalb des vereinbarten Avalrahmens kann der Kunde flexibel einzelne Avale abrufen, etwa Anzahlungs-, Erfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaften für unterschiedliche Projekte, solange die Gesamtsumme der ausstehenden Avale den vereinbarten Kreditrahmen nicht übersteigt.
Bedeutung für Unternehmen
Für bau- und anlagenbauorientierte Unternehmen ist der Avalkredit ein wichtiges Finanzierungsinstrument, da er es ermöglicht, gegenüber Auftraggebern erforderliche Sicherheiten zu stellen, ohne die eigene Liquidität durch Barsicherheiten oder Kautionen zu binden. Kautionsversicherer bieten dabei abgestufte Produktvarianten an, von kompakten Lösungen für kleineren Avalbedarf bis zu grösseren, individuell verhandelten Rahmenlinien; die laufende Verwaltung der einzelnen Avale erfolgt zunehmend über digitale Kundenportale, über die Avalanträge gestellt, Urkunden abgerufen und der Status offener Bürgschaften jederzeit eingesehen werden können.
Avalprovision
Synonyme: Guarantee Commission
Die Avalprovision ist das Entgelt, das ein Kunde an die Bank oder den Kautionsversicherer für die Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie (Aval) zahlt.
Begriff
Die Avalprovision ist das laufende Entgelt, das ein Kunde an die aval-gebende Bank oder den Kautionsversicherer für die Übernahme des Ausfallrisikos aus einer Bürgschaft oder Garantie zahlt. Sie wird üblicherweise als Prozentsatz der Avalsumme pro Jahr berechnet.
Bemessung
Die Höhe der Avalprovision richtet sich nach der Bonität des Kunden, der Art der Bürgschaft (z. B. Anzahlungs-, Erfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft) sowie der Laufzeit des Avals. Risikoreichere Garantien und Kunden mit schwächerer Bonität führen zu höheren Provisionssätzen.
Abgrenzung zum Zins
Im Unterschied zum Zins bei einem Barkredit vergütet die Avalprovision nicht die Bereitstellung von Kapital, sondern ausschliesslich die Übernahme des Haftungsrisikos durch den Aval-Geber, da beim Aval keine tatsächliche Kreditsumme ausgezahlt wird.
Avalrahmen
Synonyme: Guarantee Facility
Der Avalrahmen ist die vertraglich vereinbarte Höchstsumme, bis zu der ein Kautionsversicherer oder eine Bank Bürgschaften und Garantien für einen Kunden übernimmt.
Begriff
Der Avalrahmen bezeichnet die vertraglich vereinbarte Höchstsumme, innerhalb derer eine Bank oder ein Kautionsversicherer bereit ist, für einen Kunden Bürgschaften und Garantien zu übernehmen. Er wird auf Basis einer Bonitätsprüfung des Kunden festgelegt und regelmässig überprüft.
Nutzung
Innerhalb des Avalrahmens kann der Kunde flexibel einzelne Avale für unterschiedliche Projekte und Auftraggeber abrufen, ohne für jede einzelne Bürgschaft eine gesonderte Kreditprüfung durchlaufen zu müssen. Die Summe aller ausstehenden Avale darf den vereinbarten Rahmen nicht übersteigen.
Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung
Ein ausreichend bemessener Avalrahmen ist insbesondere für Bau- und Anlagenbauunternehmen von zentraler Bedeutung, da diese regelmässig Sicherheiten gegenüber ihren Auftraggebern stellen müssen und ohne einen entsprechenden Rahmen ihre Wettbewerbsfähigkeit bei der Angebotsabgabe eingeschränkt wäre.
Bonitätsprüfung
Synonyme: Credit Assessment
Die Bonitätsprüfung ist die systematische Einschätzung der Zahlungsfähigkeit eines Vertragspartners und die zentrale Underwriting-Grundlage der Kreditversicherung.
Begriff
Die Bonitätsprüfung ist die systematische Analyse der Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft eines Vertragspartners, um dessen Ausfallrisiko einzuschätzen und darauf aufbauend Kredit- oder Zahlungslimite festzulegen.
Vorgehen in der Kreditversicherung
In der Kreditversicherung führt der Versicherer für jeden Abnehmer des versicherten Unternehmens eine laufende Bonitätsprüfung durch, die Jahresabschlussdaten, Zahlungserfahrungen, externe Ratinginformationen und branchenspezifische Risikofaktoren einbezieht, um ein individuelles Kreditlimit für diesen Abnehmer festzulegen.
Laufende Überwachung
Die Bonitätsprüfung ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein fortlaufender Prozess: Kreditversicherer überwachen die Bonität der versicherten Abnehmer kontinuierlich und passen Kreditlimite bei sich verschlechternder Zahlungsfähigkeit zeitnah an, was für versicherte Unternehmen zugleich als wertvolles Frühwarnsystem gegenüber eigenen Kunden dient. Viele Anbieter stellen die Bonitätsbewertung dafür auf einer standardisierten Skala dar (häufig 1 «sehr gute Bonität» bis 10 «insolvent») und bieten diese Auskunfts- und Monitoring-Funktion auch als eigenständiges, von einer Kreditversicherung unabhängiges Informationsprodukt an, etwa zur Prüfung neuer Lieferanten oder Kunden vor Vertragsabschluss.
Bürgschaft
Synonyme: Suretyship, Guarantee
Die Bürgschaft ist der zivilrechtliche Vertrag, mit dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen.
Begriff
Die Bürgschaft ist nach §§ 765 ff. BGB ein Vertrag, mit dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit dieses Dritten (des Hauptschuldners) einzustehen, falls dieser seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt.
Akzessorietät
Die Bürgschaft ist streng akzessorisch: Sie setzt eine wirksame Hauptschuld voraus, ist in ihrem Bestand und Umfang an diese gebunden und erlischt grundsätzlich mit dem Erlöschen der Hauptschuld. Diese Akzessorietät unterscheidet die Bürgschaft von der abstrakten Garantie, die unabhängig vom Bestand der gesicherten Forderung besteht.
Bedeutung als Grundform der Kreditsicherung
Die Bürgschaft bildet die zivilrechtliche Grundform zahlreicher Sicherungsinstrumente im Geschäftsverkehr, einschliesslich des von Kreditinstituten und Kautionsversicherern ausgestellten Avals, und ist damit ein zentraler Baustein der Kaution- und Kreditversicherung.