Risikomerkmal

Exportanteil

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Der Exportanteil erfasst den Prozentsatz des Umsatzes eines Versicherten, der ausserhalb seines Heimmarkts erzielt wird, und dient Underwritern zur Beurteilung der Exponierung gegenüber ausländischen Produkthaftpflichtregimen, Prozessumgebungen sowie Währungs- und Handelsrisiken.

Kategorie
Betrieb · %
Datentyp
Zahl
Risikotreiber
Schadenhöhe, Kumul
Wirkung auf Underwriting
Prämie, Sublimite, Ausschluss, Auflage/Obliegenheit

Typische Antragsfragen

  • Welcher Prozentsatz des Gesamtumsatzes wird durch Exporte erzielt, und in welche Länder oder Regionen fliessen die grössten Anteile?
  • Geht ein Teil des Exportumsatzes in Rechtsordnungen mit einem wesentlich klagefreundlicheren Umfeld, wie etwa die USA oder Kanada?
  • Erfolgen Exportverkäufe direkt an Endkunden, über lokale Vertriebspartner oder im Rahmen von Eigenmarken-Vereinbarungen?

Nachweise

  • Umsatzaufschlüsselung nach Land/Region
  • Exportverkaufsregister
  • Zusammenfassungen der Vertriebsvereinbarungen

Warum relevant für das Underwriting

Der Anteil des über Exporte erzielten Umsatzes und insbesondere die betroffenen Zielmärkte verändern die Haftpflichtexponierung eines Versicherten wesentlich, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Produkt- und allgemeine Haftpflicht zwischen Rechtsordnungen stark unterscheiden. Ein Hersteller, der überwiegend im Heimmarkt verkauft, sieht sich einem vergleichsweise vorhersehbaren Prozessumfeld gegenüber, während bereits ein bescheidener Umsatzanteil in Märkten mit Strafschadenersatz, Sammelklagen oder Erfolgshonorar-Prozessführung, etwa den USA, das gesamte Schadenausmassprofil des Risikos dominieren kann. Underwriter benötigen den Exportanteil und dessen geografische Verteilung, um das Haftpflichtprogramm korrekt zu bepreisen und zu bestimmen, ob die USA/Kanada-Exponierung eine separate Behandlung erfordert.

Erfassung und Nachweise

Antragsformulare fragen nach dem Prozentsatz des Gesamtumsatzes aus Exporten und einer Aufschlüsselung nach Zielland oder -region, ergänzt um Angaben dazu, ob Verkäufe direkt, über lokale Vertriebspartner oder im Rahmen von Eigenmarken-Vereinbarungen erfolgen, was sich darauf auswirken kann, wer primär haftet. Underwriter überprüfen die deklarierten Angaben anhand der Umsatzaufschlüsselung nach Land, des Exportverkaufsregisters und der Zusammenfassungen der Vertriebsvereinbarungen, wobei besonders auf ein Wachstum der Exporte in klagefreudige Rechtsordnungen seit der letzten Erneuerung geachtet wird.

Wirkung auf Deckung, Prämie und Bedingungen

Ein geringer oder geografisch risikoarmer Exportanteil unterstützt in der Regel Standardbedingungen in der Haftpflichtversicherung, während ein steigender oder hoher Umsatzanteil in klagefreudigen Rechtsordnungen typischerweise zu Prämienzuschlägen, länderspezifischen Sublimiten oder Ausschlüssen für Produkthaftpflicht in den USA/Kanada führt, sofern diese nicht gesondert versichert werden, sowie zu Auflagen für eine detailliertere Offenlegung von Endkundenverträgen und Freistellungsvereinbarungen mit Vertriebspartnern.

Massnahmen

Versicherten mit wachsender Exportexponierung wird in der Regel empfohlen, Freistellungs- und Versicherungsanforderungen in Vertriebsvereinbarungen zu überprüfen und zu verstärken, lokale Haftpflichtdeckungen oder Erweiterungen zu beschaffen, wo dies durch die Regulierung des Zielmarkts vorgeschrieben ist, und wesentliche Änderungen der Exportmärkte dem Versicherer umgehend und nicht erst zur Erneuerung offenzulegen.