Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
Die ARB sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung, die seit 1994 nicht mehr behördlich genehmigt werden müssen und daher stark zwischen Versicherern variieren.
Begriff
Die ARB sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Zweig der Rechtsschutzversicherung. Bis 1994 mussten Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden.
Entwicklung
Es gab markteinheitliche Bedingungsgenerationen ARB 1954, 1969, 1975 und 1994. Seit der Deregulierung im Jahr 1994 können Versicherer individuelle Bedingungen vereinbaren, was zu einer immer stärkeren Differenzierung des Versicherungsschutzes im Rechtsschutzmarkt geführt hat.
Marktpraxis
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft gibt weiterhin unverbindliche Musterbedingungen heraus, an denen sich viele Unternehmen orientieren. Für Verbraucher und Unternehmen erschwert die Bedingungsvielfalt jedoch den direkten Vergleich einzelner Rechtsschutzprodukte erheblich.