Begriff

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die ARB sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung, die seit 1994 nicht mehr behördlich genehmigt werden müssen und daher stark zwischen Versicherern variieren.

Begriff

Die ARB sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Zweig der Rechtsschutzversicherung. Bis 1994 mussten Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden.

Entwicklung

Es gab markteinheitliche Bedingungsgenerationen ARB 1954, 1969, 1975 und 1994. Seit der Deregulierung im Jahr 1994 können Versicherer individuelle Bedingungen vereinbaren, was zu einer immer stärkeren Differenzierung des Versicherungsschutzes im Rechtsschutzmarkt geführt hat.

Marktpraxis

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft gibt weiterhin unverbindliche Musterbedingungen heraus, an denen sich viele Unternehmen orientieren. Für Verbraucher und Unternehmen erschwert die Bedingungsvielfalt jedoch den direkten Vergleich einzelner Rechtsschutzprodukte erheblich.