York-Antwerp-Regeln (York-Antwerp Rules)
Die York-Antwerp-Regeln sind das international massgebliche, privatrechtlich vereinbarte Regelwerk zur einheitlichen Berechnung und Verteilung von Havarie-Grosse-Schäden in der Seeschifffahrt.
Begriff
Die York-Antwerp-Regeln sind das international massgebliche, privatrechtlich vereinbarte Regelwerk zur einheitlichen Berechnung und Verteilung von Havarie-Grosse-Schäden in der Seeschifffahrt. Sie legen fest, welche Verluste, Schäden und Aufwendungen als Havarie-Grosse anerkannt werden und nach welchem Verfahren diese proportional auf Schiff, Ladung und Frachtinteressen umgelegt werden.
Entstehung und Weiterentwicklung
Die Regeln gehen auf internationale Konferenzen in York (1864) und Antwerpen (1877) zurück, die eine einheitliche Praxis für die zuvor stark uneinheitliche Handhabung der Havarie-Grosse in verschiedenen Rechtsordnungen schaffen sollten. Seither wurden die York-Antwerp-Regeln durch das Comité Maritime International (CMI) mehrfach überarbeitet, zuletzt unter anderem in den Fassungen von 1994, 2004 und 2016, wobei jede Neufassung Anpassungen an veränderte Handelspraktiken und Streitfragen der Vorgängerregelungen vornimmt.
Vertragliche Geltung und Bedeutung für die Transportversicherung
Die York-Antwerp-Regeln entfalten keine unmittelbare gesetzliche Geltung, sondern werden durch ausdrückliche Bezugnahme im Konnossement oder Chartervertrag zum Vertragsbestandteil erklärt, was in der internationalen Seeschifffahrtspraxis nahezu durchgängig der Fall ist. Für Kaskoversicherer des Schiffes und Warenversicherer der Ladung bilden sie damit die verbindliche Berechnungsgrundlage, nach der ein von einem Dispacheur erstelltes Dispache-Verfahren die anteilige Kostenverteilung im Havarie-Grosse-Fall ermittelt.