Begriff

Havarie-Grosse (General Average)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Havarie-Grosse ist ein seerechtliches Prinzip, nach dem Verluste und Aufwendungen, die zur Rettung von Schiff und Ladung aus gemeinsamer Gefahr bewusst herbeigeführt werden, von allen Beteiligten anteilig getragen werden.

Begriff

Havarie-Grosse (auch Grosse Haverei) bezeichnet im Seehandelsrecht Verluste, Schäden oder Aufwendungen, die vom Kapitän oder Reeder bewusst und vernünftigerweise herbeigeführt werden, um Schiff, Fracht und die an Bord befindlichen Interessen aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten (z. B. das Über-Bord-Werfen von Ladung zur Rettung des Schiffes). Das Prinzip beruht auf der York-Antwerp-Rules, dem international massgeblichen Regelwerk zur Havarie-Grosse.

Verteilungsprinzip

Anders als bei einer gewöhnlichen Havarie (Besondere Haverei / “particular average”), bei der der Geschädigte den Schaden allein trägt, werden die im Rahmen einer Havarie-Grosse entstandenen Verluste und Kosten proportional nach dem Wert der geretteten Interessen (Schiff, Ladung, Frachtansprüche) auf alle Beteiligten verteilt. Die Berechnung erfolgt durch einen spezialisierten Sachverständigen (Dispacheur) im sogenannten Dispache-Verfahren.

Bedeutung für die Transportversicherung

Kaskoversicherer des Schiffes und Warenversicherer der Ladung sind über die Havarie-Grosse-Umlage regelmässig zur Beitragsleistung an ihre jeweiligen Versicherungsnehmer verpflichtet, sodass die Havarie-Grosse-Klausel ein fester Bestandteil von Seetransportpolicen und Kaskoversicherungsbedingungen ist.