Teilungsabkommen (Claims-Sharing Agreement)
Ein Teilungsabkommen ist eine zwischen Versicherern geschlossene Vereinbarung, wonach bei bestimmten Schadenkonstellationen mit ungeklärter oder streitiger Haftungsquote auf eine Einzelfallprüfung verzichtet und der Schaden nach einem festen Schlüssel geteilt wird.
Begriff
Ein Teilungsabkommen ist eine zwischen mehreren Versicherern geschlossene Rahmenvereinbarung, wonach bei bestimmten, häufig auftretenden Schadenkonstellationen mit ungeklärter oder streitiger Haftungsquote zwischen den beteiligten Versicherungsnehmern auf eine aufwendige Einzelfallprüfung der Haftungsfrage verzichtet und der Schaden stattdessen nach einem im Abkommen festgelegten, pauschalen Schlüssel zwischen den beteiligten Versicherern aufgeteilt wird.
Funktionsweise und Anwendungsbereiche
Teilungsabkommen kommen typischerweise bei Massenschadenfällen mit wiederkehrend ähnlicher Konstellation zur Anwendung, etwa bei Verkehrsunfällen mit ungeklärter Vorfahrtsituation oder bei Kollisionen zwischen mehreren Fahrzeugen; anstatt in jedem Einzelfall die genaue Haftungsquote gerichtlich oder außergerichtlich zu klären, wird der Schaden nach einem vorab vereinbarten Prozentsatz geteilt, unabhängig vom tatsächlichen Verschuldensgrad im konkreten Fall.
Wirtschaftliche Bedeutung
Der wesentliche Vorteil von Teilungsabkommen liegt in der erheblichen Reduktion des Verwaltungsaufwands und der Regulierungsdauer für alle beteiligten Versicherer, da aufwendige Beweisaufnahmen und Rechtsstreitigkeiten über die Haftungsquote in der grossen Masse der Fälle vermieden werden; im Einzelfall kann die pauschale Teilung zwar von der tatsächlichen Haftungslage abweichen, doch gleicht sich dies über die Vielzahl der nach demselben Abkommen abgewickelten Fälle statistisch aus.