Begriff

Quotenvorrecht (Victim's Priority Right)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das Quotenvorrecht bestimmt, dass ein Geschädigter, der von seinem eigenen Versicherer nicht vollständig entschädigt wurde, seine verbleibende Restforderung gegenüber dem Schädiger vor dem Regressanspruch seines Versicherers befriedigt bekommt.

Begriff

Das Quotenvorrecht regelt die Rangfolge, in der ein Geschädigter und dessen eigener Versicherer ihre jeweiligen Ansprüche gegenüber einem Schädiger geltend machen dürfen, wenn der Versicherer den Schaden seines Versicherungsnehmers nicht vollständig ausgeglichen hat – etwa aufgrund einer Unterversicherung, eines vereinbarten Selbstbehalts oder einer quotenmässigen Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit.

Hintergrund: Der gesetzliche Anspruchsübergang

Reguliert ein Versicherer den Schaden seines Versicherungsnehmers, geht der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger in Höhe der erbrachten Leistung im Wege der gesetzlichen Legalzession auf den Versicherer über, der damit im Regresswege gegen den Schädiger vorgehen kann. Wurde der Schaden jedoch nur teilweise ausgeglichen, verbleibt dem Geschädigten selbst ein Anspruch auf den nicht ausgeglichenen Differenzbetrag.

Rangfolge nach dem Quotenvorrecht

Das Quotenvorrecht stellt sicher, dass der Geschädigte seinen verbleibenden Anspruch gegenüber dem Schädiger vorrangig vor dem übergegangenen Regressanspruch seines eigenen Versicherers befriedigt bekommt, sofern die Vermögenslage des Schädigers nicht ausreicht, um beide Ansprüche vollständig zu erfüllen; dies gilt jedoch ausschliesslich für den vom Versicherungsvertrag erfassten Schaden, während der Geschädigte für nicht vom eigenen Vertrag gedeckte Schadenpositionen wie Schmerzensgeld oder Verdienstausfall ohnehin einen eigenständigen, vorrangigen Direktanspruch gegen den Schädiger behält.