Begriff

Quotentarif (Percentage Reimbursement Tariff)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Ein Quotentarif ist ein Krankenversicherungstarif, der Heilbehandlungskosten nicht vollständig, sondern nur bis zu einem vorab vereinbarten Prozentsatz erstattet, häufig zur Ergänzung anderer Kostenträger.

Begriff

Ein Quotentarif ist ein Krankenversicherungstarif, bei dem der Versicherer die tatsächlich angefallenen Heilbehandlungskosten nicht vollständig, sondern nur bis zu einem vorab vereinbarten Prozentsatz erstattet, während der Versicherte den verbleibenden Anteil selbst zu tragen hat. Der Erstattungsprozentsatz wird bei Vertragsschluss festgelegt und bleibt über die Vertragslaufzeit grundsätzlich unverändert.

Typischer Anwendungsbereich

Quotentarife werden regelmässig als Ergänzung zu einer bereits bestehenden Grundabsicherung eingesetzt, etwa wenn ein Arbeitgeber oder Dienstherr im Rahmen einer Beihilferegelung bereits einen bestimmten Anteil der Behandlungskosten übernimmt und die private Krankenversicherung lediglich die verbleibende Deckungslücke bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtkosten schliesst.

Abgrenzung zur Vollkostenversicherung

Im Gegensatz zu einer Vollkostenversicherung, die sämtliche im Rahmen der vereinbarten Bedingungen anfallenden Behandlungskosten erstattet, führt der Quotentarif regelmässig zu einer niedrigeren Prämie, da der Versicherte einen Teil des Kostenrisikos selbst trägt; er eignet sich daher besonders für Personengruppen, deren Grundabsicherung bereits einen erheblichen Teil der Kosten deckt und für die eine vollständige Doppelversicherung wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.