Begriff

Pflegegeld (Österreich)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das Pflegegeld ist eine österreichische Bundesleistung, die pflegebedürftigen Personen unabhängig von Einkommen und Vermögen einen pauschalen Beitrag zu den Kosten der Betreuung gewährt.

Begriff

Das Pflegegeld ist eine österreichische Bundesleistung nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG), die pflegebedürftigen Personen unabhängig von Einkommen und Vermögen einen pauschalen Geldbetrag zu den Mehrkosten der notwendigen Betreuung und Hilfe gewährt. Die Höhe richtet sich nach dem in einem ärztlichen Begutachtungsverfahren festgestellten Pflegebedarf und wird in sieben Pflegestufen abgestuft; das Pflegegeld selbst ist zweckungebunden und kann frei für professionelle Pflegedienste, betreuende Angehörige oder 24-Stunden-Betreuung verwendet werden.

Abgrenzung zur privaten Pflegeversicherung

Das staatliche Pflegegeld deckt regelmässig nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten, insbesondere in höheren Pflegestufen und bei stationärer Betreuung in einem Pflegeheim; die Differenz zu den tatsächlichen Kosten muss von der pflegebedürftigen Person, den Angehörigen oder subsidiär vom Sozialhilfeträger getragen werden. Private Pflegeversicherungen ergänzen das Pflegegeld, indem sie eine zusätzliche Kapital- oder Rentenleistung beziehungsweise Kostenerstattung vorsehen, die unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe frei kombiniert werden kann.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Angesichts der demografischen Entwicklung und der erheblichen finanziellen Belastung durch Pflegebedürftigkeit im Alter gewinnt die Beratung zu privaten Ergänzungsprodukten zum Pflegegeld zunehmend an Bedeutung; für Vermittler ist die Kenntnis der Pflegestufen und der jeweils zugehörigen Pflegegeldbeträge Voraussetzung, um den tatsächlichen Vorsorgebedarf realistisch abzuschätzen.

Gesetzliche Grundlage

  • AT: Bundespflegegeldgesetz (BPGG)