Juristische Person (Legal Entity)
Eine juristische Person ist ein rechtlich verselbstständigter Rechtsträger, der als Versicherungsnehmer, Versicherter oder Versicherer eigenständig Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
Begriff
Eine juristische Person ist ein durch Rechtsordnung anerkannter, von den Individuen ihrer Mitglieder oder Organe losgelöster Rechtsträger, der eigenständig Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Zu den juristischen Personen zählen insbesondere Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH), Vereine, Stiftungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften.
Bedeutung im Versicherungsvertrag
Juristische Personen können im Versicherungsvertrag sowohl als Versicherungsnehmer, als versicherte Personen (etwa in der Betriebshaftpflicht- oder D&O-Versicherung) als auch – im Fall von Versicherungsunternehmen selbst – als Versicherer auftreten. Für die Risikoprüfung und Vertragsgestaltung ist relevant, dass eine juristische Person grundsätzlich kein eigenes Leben, keine Gesundheit und keine persönliche Schuldfähigkeit im strafrechtlichen Sinne besitzt, sodass entsprechende Versicherungsprodukte (z. B. Lebens- oder Unfallversicherung) an natürliche Personen anknüpfen müssen.
Abgrenzung zu natürlichen Personen und Personengesellschaften
Juristische Personen sind von natürlichen Personen (Individuen) und von Personengesellschaften (z. B. Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) abzugrenzen, die je nach Rechtsordnung nur eingeschränkt oder gar nicht rechtsfähig sind; diese Unterscheidung wirkt sich insbesondere auf die Haftungsverteilung, die Vertretungsbefugnis beim Vertragsabschluss und die steuerliche Behandlung von Versicherungsleistungen aus.