Begriff

Inkasso (Debt Collection)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Inkasso ist die geschäftsmässige Einziehung fremder oder zum Einzug abgetretener Forderungen durch einen registrierten Inkassodienstleister, der aussergerichtliche und bei Bedarf gerichtliche Massnahmen zur Realisierung überfälliger Zahlungen einleitet.

Begriff

Inkasso bezeichnet die geschäftsmässige Einziehung von Forderungen, die dem Auftraggeber selbst zustehen oder ihm zum Einzug abgetreten wurden, durch einen darauf spezialisierten Dienstleister. In Deutschland dürfen Inkassodienstleistungen nur von beim Bundesamt für Justiz registrierten Inkassodienstleistern erbracht werden; die Registrierungspflicht sowie Anforderungen an fachliche Eignung und Berufshaftpflichtversicherung ergeben sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Ablauf und Bedeutung in der Kreditversicherung

Der Inkassoprozess beginnt in der Regel mit einer aussergerichtlichen Zahlungsaufforderung an den Schuldner und kann bei Erfolglosigkeit in ein gerichtliches Mahn- oder Klageverfahren übergehen. In der Warenkreditversicherung ist die fristgerechte Abgabe einer überfälligen Forderung zum Inkasso häufig Voraussetzung für den Eintritt des versicherten Nichtzahlungstatbestands; viele Kreditversicherer betreiben eigene oder verbundene Inkassogesellschaften und bieten den Forderungseinzug damit als integrierten Bestandteil des Forderungsmanagements an.

Praxishinweis

Für Unternehmen ohne eigene Kreditversicherung ist Inkasso auch als eigenständige, meist erfolgsabhängig vergütete Dienstleistung erhältlich. Die Beauftragung eines etablierten Inkassounternehmens erhöht erfahrungsgemäss die Zahlungsbereitschaft säumiger Kunden, ohne dass zwingend gerichtliche Schritte erforderlich werden, und schont zugleich die eigene Geschäftsbeziehung zum Schuldner.

Gesetzliche Grundlage

  • DE: § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG