Führungsklausel (Leading Insurer Clause)
Die Führungsklausel bestimmt, dass ein führender Versicherer bei Mitversicherung stellvertretend für alle beteiligten Versicherer über Vertragsänderungen und Schadenregulierung entscheidet.
Begriff
Die Führungsklausel ist eine vertragliche Regelung im Rahmen der Mitversicherung, nach der ein führender Versicherer (Leader) stellvertretend für alle an einem Risiko beteiligten Mitversicherer bestimmte Entscheidungen, insbesondere über Vertragsänderungen und die Schadenregulierung, mit bindender Wirkung für die übrigen Mitversicherer trifft.
Funktionsweise
Der führende Versicherer verhandelt üblicherweise die ursprünglichen Vertragsbedingungen und die Prämie mit dem Versicherungsnehmer oder dessen Makler, während die übrigen Mitversicherer diese Konditionen anteilig übernehmen (Folgezeichnung); im Schadenfall entscheidet der Führende regelmässig über Grund und Höhe der Leistungspflicht, ohne dass die Folgeversicherer diese Entscheidung im Innenverhältnis erneut prüfen müssen.
Praktische Bedeutung
Die Führungsklausel reduziert den administrativen Aufwand bei der Verwaltung von Mitversicherungsverträgen erheblich, da nicht jeder einzelne Mitversicherer gesondert in Vertragsverhandlungen und Schadenregulierung eingebunden werden muss; die Klausel begründet zugleich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Folgeversicherern und dem Führenden, dessen Entscheidungen sie sich grundsätzlich anschliessen.