Begriff

Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Krankenversicherung)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die freiwillige Versicherung ermöglicht die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Personen, die nicht mehr oder noch nicht der Versicherungspflicht unterliegen.

Begriff

Die freiwillige Versicherung ist eine Mitgliedschaftsform der gesetzlichen Krankenversicherung, die Personen offensteht, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind (etwa nach Beendigung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses) oder aufgrund ihres Status, etwa als Selbständige, grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht unterliegen, aber gleichwohl Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden oder bleiben möchten.

Voraussetzungen und Fristen

Der Beitritt zur freiwilligen Versicherung setzt in der Regel eine ausreichende Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung voraus und muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse angezeigt werden; wird diese Frist versäumt, kann der Beitritt zur freiwilligen Versicherung erschwert oder ausgeschlossen sein.

Beitragsbemessung

Anders als bei versicherungspflichtigen Mitgliedern, deren Beitrag sich unmittelbar aus dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt ergibt, wird der Beitrag freiwillig Versicherter auf Basis ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, einschliesslich weiterer Einkommensarten wie Miet- oder Kapitaleinkünften, bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet, was insbesondere für Selbständige mit stark schwankendem Einkommen relevant ist.