Begriff

Datenschutzbeauftragter (Data Protection Officer)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Unternehmen und ist bei Versicherern aufgrund der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten regelmässig verpflichtend zu bestellen.

Begriff

Der Datenschutzbeauftragte ist eine von der DSGVO vorgesehene, mit besonderer Fachkunde ausgestattete Person, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften innerhalb eines Unternehmens überwacht und sowohl der Unternehmensleitung als auch den betroffenen Personen und der Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner für Datenschutzfragen dient.

Bestellungspflicht für Versicherer

Versicherer sind aufgrund der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten im Rahmen der Risikoprüfung und Leistungsprüfung, nach der DSGVO regelmässig zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, unabhängig von der Unternehmensgrösse.

Aufgaben und Unabhängigkeit

Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zählen die Überwachung der Einhaltung der DSGVO und weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften, die Beratung der Unternehmensleitung, die Durchführung und Begleitung von Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie die Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde; der Datenschutzbeauftragte muss seine Aufgaben unabhängig und ohne Interessenkonflikte wahrnehmen und darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden.