Begriff

Bietungsgarantie

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Bietungsgarantie sichert einen Ausschreibenden dagegen ab, dass ein Bieter sein Angebot vor Ablauf der Bindungsfrist zurückzieht oder den Zuschlag nicht annimmt.

Begriff

Die Bietungsgarantie sichert einen Ausschreibenden (Auftraggeber) im Rahmen eines Vergabeverfahrens dagegen ab, dass ein Bieter sein verbindliches Angebot vor Ablauf der Bindungsfrist zurückzieht, nach Erhalt des Zuschlags den Vertrag nicht unterzeichnet oder die geforderten weiteren Sicherheiten (etwa eine Vertragserfüllungsbürgschaft) nicht stellt.

Höhe und Laufzeit

Die Bietungsgarantie wird üblicherweise in Höhe von 1 % bis 5 % des Angebotspreises gestellt und ist auf die Dauer der Bindungsfrist des Angebots befristet; sie erlischt regelmässig automatisch, wenn der Bieter den Zuschlag nicht erhält oder seinen Verpflichtungen nach Zuschlagserteilung ordnungsgemäss nachkommt.

Bedeutung für internationale Vergabeverfahren

Bietungsgarantien sind insbesondere bei internationalen öffentlichen Ausschreibungen und Grossprojekten Standard und werden häufig als Bürgschaft auf erstes Anfordern ausgestaltet, um dem Ausschreibenden eine besonders schnelle und unkomplizierte Inanspruchnahme zu ermöglichen.