Begriff

ADL-Punktesystem

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das ADL-Punktesystem ("Activities of Daily Living") beurteilt Pflegebedürftigkeit anhand der Fähigkeit, Grundfertigkeiten des täglichen Lebens eigenständig auszuführen, und dient Kranken- und Lebensversicherern zur Leistungsstaffelung.

Begriff

ADL steht für “Activities of Daily Living” (“Tätigkeiten des täglichen Lebens”). Beim ADL-Punktesystem wird ärztlich untersucht und festgestellt, inwiefern eine pflegebedürftige Person bestimmte Grundfertigkeiten eigenständig ausführen kann.

Methodik

Entscheidend ist allein der körperliche und geistige Zustand der pflegebedürftigen Person, nicht der konkrete Zeitaufwand für erforderliche Hilfestellungen. Kranken- oder Lebensversicherer, die das ADL-Punktesystem anwenden, staffeln ihre Leistungen nach der Anzahl der erreichten ADL-Punkte, wobei je ein Punkt für eine nicht selbstständig ausführbare Grundfertigkeit vergeben wird. In Deutschland wird meist ein sechsstufiges Punktesystem verwendet.

Bedeutung

Das ADL-Punktesystem bietet privaten Kranken- und Lebensversicherern eine standardisierte, objektivierbare Grundlage zur Leistungsprüfung in Pflegezusatzversicherungen und ergänzt damit die gesetzlichen Pflegegrade um ein produktspezifisches Bewertungsverfahren.