Rauchverbote und Raucherzonen im Betrieb
Rauchverbote und ausgewiesene Raucherzonen sind organisatorische Massnahmen, mit denen Betriebe unkontrollierte Zündquellen durch Rauchen in brandgefährdeten Bereichen ausschliessen und zugleich gesetzliche Vorgaben zum Schutz vor Passivrauchen erfüllen.
Rauchen als Zündquelle
Weggeworfene Zigaretten und Aschenreste zählen zu den häufigsten unkontrollierten Zündquellen in Industrie- und Lagerbetrieben, insbesondere in der Nähe von Lager- und Abfallbereichen, Tankstellen sowie Bereichen mit brennbaren Stäuben oder Dämpfen. Anders als bei Feuerarbeiten fehlt beim Rauchen häufig eine unmittelbare Aufsicht, wodurch ein Glimmbrand oft erst Stunden später als offenes Feuer entdeckt wird.
Umsetzung im Betrieb
Ein wirksames Konzept schreibt Rauchverbote für Produktions-, Lager- und Gefahrstoffbereiche schriftlich fest, weist bauliche und technisch geeignete Raucherzonen mit nichtbrennbaren Aschenbehältern aus und verankert die Regeln in Hausordnung und Fremdfirmenunterweisung. In der Schweiz ist Rauchen in geschlossenen Räumen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, bereits gesetzlich untersagt; betriebliche Vorschriften gehen für brandgefährdete Bereiche darüber hinaus und schliessen auch Aussenbereiche neben Lagerflächen und Gebäuden ein.
Versicherungsrelevanz
Sachversicherer verlangen bei erhöhter Brandlast oder explosionsfähiger Atmosphäre häufig lückenlose Rauchverbote als Vertragsobliegenheit. Durchsetzung und Kontrolle der Regel – etwa im Rahmen von Selbstinspektionen – gehören zu den Standardprüfpunkten jeder Risikobesichtigung.
Gesetzliche Grundlage
- CH: SR 818.31