Unabhängiger Versicherungsvermittler (Independent Insurance Intermediary)
Ein unabhängiger Versicherungsvermittler handelt im Interesse des Kunden und ist nicht rechtlich oder wirtschaftlich an einen bestimmten Versicherer gebunden, im Unterschied zum gebundenen Versicherungsvertreter.
Begriff
Ein unabhängiger Versicherungsvermittler handelt im Interesse des Kunden und ist weder rechtlich noch wirtschaftlich an einen bestimmten Versicherer gebunden; er kann für seinen Kunden aus dem Angebot mehrerer Versicherer auswählen und diese objektiv miteinander vergleichen, um die aus Sicht des Kunden bestbedarfsgerechte Deckung zu ermitteln. In vielen Rechtsordnungen entspricht diese Rolle dem Versicherungsmakler, dessen Rechtsstellung sich vom gebundenen Versicherungsvertreter unterscheidet, der im Namen und Interesse eines oder mehrerer bestimmter Versicherer tätig wird.
Rechtliche Stellung und Vergütung
Als Sachwalter des Versicherungsnehmers unterliegt der unabhängige Versicherungsvermittler regelmässig erhöhten Beratungs-, Dokumentations- und Offenlegungspflichten, insbesondere hinsichtlich seiner Vergütungsstruktur und etwaiger Interessenkonflikte; die Vergütung erfolgt meist durch eine vom jeweiligen Versicherer gezahlte Provision, kann jedoch alternativ auch als direktes Honorar durch den Kunden erfolgen, um eine mögliche Verzerrung der Beratung durch unterschiedliche Provisionshöhen zu vermeiden.
Bedeutung für den Wettbewerb
Die Existenz unabhängiger Versicherungsvermittler fördert den Wettbewerb zwischen Versicherern, da sie den Marktzugang für Versicherungsnehmer erleichtern und einen objektiven Vergleich von Deckungsumfang, Bedingungen und Prämien über mehrere Anbieter hinweg ermöglichen, ohne dass der Kunde selbst die einzelnen Angebote am Markt einholen und vergleichen muss.