Begriff

Stromwirkungsschaden

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Ein Stromwirkungsschaden ist ein Schaden an elektrischen Einrichtungen oder Geräten, der durch die unmittelbare Wirkung von elektrischem Strom (z.B. Kurzschluss, Überspannung, Kabelbrand) verursacht wird, ohne dass ein Brand im Sinne der Feuerversicherung vorliegt.

Begriff

Ein Stromwirkungsschaden ist ein Sachschaden an elektrischen Anlagen, Leitungen oder Geräten, der durch die unmittelbare physikalische Wirkung des elektrischen Stroms selbst entsteht – etwa durch Kurzschluss, Überspannung, Überstrom, Isolationsfehler oder Blitzeinwirkung – ohne dass zwingend ein offenes Feuer im Sinne der klassischen Feuerversicherung entsteht. Typische Erscheinungsformen sind das Durchschmoren von Kabeln, das Durchbrennen von Bauteilen oder die Zerstörung elektronischer Bauelemente.

Abgrenzung zur Feuerversicherung

Die Abgrenzung zwischen Stromwirkungsschaden und Brandschaden ist versicherungstechnisch bedeutsam, da klassische Feuerversicherungen häufig nur Schäden durch ein Feuer im engeren Sinn (Flammenbildung, die sich selbstständig auszubreiten vermag) sowie durch Blitzschlag decken, während reine Stromwirkungsschäden ohne Flammenbildung mitunter ausgeschlossen sind oder eine spezifische Zusatzdeckung (Elektro- oder Elektronikversicherung) erfordern.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Angesichts der zunehmenden Abhängigkeit von elektronischen Steuerungs- und Produktionsanlagen gewinnt die Deckung von Stromwirkungsschäden für Gewerbe- und Industriebetriebe erheblich an Bedeutung; eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Bedingungen auf Deckungslücken zwischen Feuer-, Elektro- und Maschinenversicherung ist empfehlenswert.