Begriff

Prämienbefreiung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Prämienbefreiung ist eine Zusatzdeckung in der Lebensversicherung, welche die weitere Prämienzahlungspflicht bei eingetretener Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers übernimmt, ohne dass der Versicherungsschutz reduziert wird.

Begriff

Die Prämienbefreiung ist eine in der Lebensversicherung weit verbreitete Zusatzdeckung, bei der der Versicherer die Pflicht zur Zahlung der Prämien übernimmt, sobald der Versicherungsnehmer in einem vertraglich definierten Ausmass (z.B. ab einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von 50 oder 66⅔ Prozent) dauerhaft erwerbsunfähig wird. Der Versicherungsschutz der Hauptversicherung (z.B. Todesfall- oder Erlebensfallkapital) bleibt dabei in vollem Umfang bestehen, ohne dass die versicherte Person weiterhin Prämien entrichten muss.

Ausgestaltung

Die Prämienbefreiung kann als vollständige oder als abgestufte, dem Erwerbsunfähigkeitsgrad entsprechende Teilbefreiung ausgestaltet sein. Nach einer meist vereinbarten Wartefrist (z.B. drei bis sechs Monate) prüft der Versicherer den Grad und die voraussichtliche Dauer der Erwerbsunfähigkeit und entscheidet über den Umfang und die Dauer der Prämienbefreiung, die periodisch neu beurteilt wird.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Die Prämienbefreiung verhindert, dass eine Lebensversicherungspolice im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Erwerbsunfähigkeit mangels Zahlungsfähigkeit gekündigt oder in eine prämienfreie, reduzierte Versicherung umgewandelt werden muss; sie ist daher ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Absicherung des Erwerbsunfähigkeitsrisikos im Rahmen der privaten Vorsorge.