Outsourcing / Auslagerung (Outsourcing)
Die Auslagerung ist die vertraglich vereinbarte Übertragung von Funktionen oder Tätigkeiten eines Versicherers auf einen Dienstleister, die andernfalls vom Versicherer selbst erbracht würden, und unterliegt besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Begriff
Die Auslagerung bezeichnet die vertraglich vereinbarte Übertragung von Funktionen oder Tätigkeiten, die andernfalls vom Versicherungsunternehmen selbst erbracht würden, auf einen internen oder externen Dienstleister. Unter Solvency II unterliegt die Auslagerung wichtiger oder kritischer Funktionen einer besonders intensiven aufsichtsrechtlichen Kontrolle, da das Unternehmen trotz der Übertragung der operativen Durchführung die volle Verantwortung für die ausgelagerte Funktion behält.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Zu den zentralen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine Auslagerung zählen die vorherige sorgfältige Prüfung der Eignung des Dienstleisters, der Abschluss eines schriftlichen Auslagerungsvertrags mit klaren Regelungen zu Leistungsumfang, Kontrollrechten und Kündigungsmöglichkeiten, die Sicherstellung eines ungehinderten Zugangs der Aufsichtsbehörde zu den relevanten Informationen sowie die vorherige Anzeige besonders wichtiger oder kritischer Auslagerungen an die Aufsichtsbehörde.
Bedeutung für die Governance des Versicherers
Die Auslagerung spielt insbesondere bei der Übertragung von IT-Dienstleistungen, der Kapitalanlageverwaltung, der Schadenregulierung und bestimmter Vertriebsfunktionen (etwa an Managing General Agents) eine bedeutende Rolle; das Governance-System des Versicherers muss dabei sicherstellen, dass eine Auslagerung nicht zu einer unangemessenen Erhöhung des operationellen Risikos oder zu einer Beeinträchtigung der Qualität der Geschäftsorganisation führt.