Kompositversicherer (Composite Insurer)
Ein Kompositversicherer ist ein Versicherungsunternehmen, das sowohl Lebens- als auch Nichtlebensversicherungsgeschäft betreibt, was in vielen Jurisdiktionen aufsichtsrechtlich nur eingeschränkt oder gar nicht mehr zulässig ist.
Begriff
Ein Kompositversicherer ist ein Versicherungsunternehmen, das innerhalb einer einzigen rechtlichen Einheit sowohl Lebensversicherungs- als auch Nichtlebensversicherungsgeschäft (Sach-, Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung) betreibt. Historisch war dieses Geschäftsmodell in vielen europäischen Märkten verbreitet, bevor aufsichtsrechtliche Trennungsgebote eingeführt wurden.
Trennungsgebot (Spartentrennung)
Aufgrund der unterschiedlichen Risikoprofile, Kapitalanforderungen und Laufzeiten von Lebens- und Nichtlebensversicherungsgeschäft schreiben viele Rechtsordnungen – darunter die EU-Solvenzrichtlinien – ein Trennungsgebot vor, wonach Lebens- und Nichtlebensgeschäft in getrennten rechtlichen Einheiten (Erstversicherungsunternehmen) betrieben werden muss. Bestandsschutzregelungen erlauben es einigen historisch gewachsenen Kompositversicherern jedoch, ihr gemischtes Geschäft fortzuführen.
Bedeutung für die Konzernstruktur
Versicherungskonzerne, die sowohl Lebens- als auch Nichtlebensgeschäft anbieten möchten, organisieren dieses regelmässig über separate Tochtergesellschaften innerhalb einer gemeinsamen Versicherungsholding, um den aufsichtsrechtlichen Trennungsanforderungen zu entsprechen und dennoch Synergien im Vertrieb und in der Konzernsteuerung zu nutzen.