Haftungsfreistellung (Hold Harmless Agreement)
Eine Haftungsfreistellung ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der sich eine Partei verpflichtet, die andere Partei von bestimmten Ansprüchen Dritter oder aus einem bestimmten Ereignis wirtschaftlich freizustellen.
Begriff
Eine Haftungsfreistellung (Hold Harmless Agreement) ist eine vertragliche Klausel, mit der sich eine Vertragspartei verpflichtet, die andere Partei wirtschaftlich so zu stellen, als sei diese von bestimmten Haftungsrisiken, Ansprüchen Dritter oder Kosten nicht betroffen. Solche Klauseln sind in Bau-, Dienstleistungs-, Miet- und Lieferverträgen verbreitet, um Haftungsrisiken vertraglich zwischen den Parteien zu verteilen.
Bedeutung für die Haftpflichtversicherung
Da eine Haftungsfreistellung häufig eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende, vertraglich übernommene Verpflichtung darstellt, ist die Deckung solcher Ansprüche in Haftpflichtpolicen nicht selbstverständlich: Viele Bedingungswerke enthalten Ausschlüsse für die sogenannte “vertraglich übernommene Haftung” (Contractual Liability Exclusion), sofern diese über den Umfang der gesetzlichen Haftung hinausgeht, sodass für weitreichende Freistellungsvereinbarungen häufig eine gesonderte Deckungserweiterung erforderlich ist.
Praktische Anwendung
Haftungsfreistellungen finden sich typischerweise in Verträgen zwischen Auftraggeber und Subunternehmer, bei der Vermietung von Maschinen und Geräten sowie in Veranstaltungs- und Sponsoringverträgen, wo eine Partei das Risiko bestimmter Schadensereignisse vertraglich auf die andere Partei überträgt.