Begriff

Grüne Karte (Green Card)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Grüne Karte ist ein international anerkannter Nachweis über den Bestand einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für den Einsatz eines Fahrzeugs im Ausland.

Begriff

Die Grüne Karte ist ein international anerkanntes Dokument, das den Bestand einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nachweist und Fahrzeughaltern die Nutzung ihres Fahrzeugs im Ausland ermöglicht, ohne an der jeweiligen Landesgrenze eine zusätzliche Grenzversicherung abschliessen zu müssen.

Das internationale Grüne-Karte-System

Das Grüne-Karte-System basiert auf einem 1949 initiierten multilateralen Abkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros zahlreicher Länder, die sich wechselseitig verpflichten, Schadenersatzansprüche aus Unfällen mit ausländischen, im jeweiligen Herkunftsland ordnungsgemäss haftpflichtversicherten Fahrzeugen zu regulieren, als ob es sich um ein inländisches Fahrzeug handeln würde.

Bedeutung innerhalb und ausserhalb der EU

Innerhalb der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums ist die Vorlage der Grünen Karte aufgrund harmonisierter Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinien in der Regel nicht mehr erforderlich, da das Kennzeichen des Fahrzeugs selbst bereits als Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes dient; für Fahrten in Nicht-EU-Staaten, die dem Grüne-Karte-System angehören, bleibt die Grüne Karte hingegen weiterhin ein wichtiger und häufig zwingend erforderlicher Versicherungsnachweis.