Begriff

Gefahrengemeinschaft

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Gefahrengemeinschaft ist die Gesamtheit der von einem Versicherer gegen ein gleichartiges Risiko versicherten Personen, deren Prämien die Grundlage für den nach dem Gesetz der grossen Zahl kalkulierten Risikoausgleich bilden.

Begriff

Die Gefahrengemeinschaft bezeichnet die Gesamtheit aller Personen, die bei einem Versicherer gegen ein vergleichbares Risiko versichert sind und deren Prämienzahlungen gemeinsam den Fonds bilden, aus dem die eintretenden Schäden der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft finanziert werden. Sie ist damit die technische und wirtschaftliche Grundvoraussetzung des Versicherungsprinzips: Der Ausgleich im Kollektiv ersetzt die individuelle Vorsorge für den Einzelfall.

Funktionsweise

Die Prämie eines einzelnen Versicherungsnehmers bemisst sich nicht nach dem tatsächlichen individuellen Schadenverlauf, sondern nach dem statistisch erwarteten Schadenbedarf der gesamten Gefahrengemeinschaft, die nach dem Gesetz der grossen Zahl umso zuverlässiger kalkuliert werden kann, je grösser und homogener die Gemeinschaft ist. Eine sachgerechte Risikoklassifizierung (Tarifierung) innerhalb der Gefahrengemeinschaft ist notwendig, um eine verzerrende Antiselektion zu vermeiden.

Bedeutung für die Versicherungstechnik

Die Grösse und Homogenität der Gefahrengemeinschaft beeinflusst unmittelbar die Prämienkalkulation und die notwendige Rückversicherung: Kleine oder inhomogene Gefahrengemeinschaften weisen eine höhere Schwankungsbreite im Schadenverlauf auf und erfordern entsprechend höhere Sicherheitszuschläge oder eine stärkere Rückversicherungsabsicherung.