Begriff

Freistellung von der Beitragszahlung (Premium Waiver)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Freistellung von der Beitragszahlung ist eine Zusatzleistung, bei der der Versicherer bei Eintritt eines definierten Ereignisses die weiteren Beiträge übernimmt, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt.

Begriff

Die Freistellung von der Beitragszahlung (Beitragsbefreiung) ist eine Zusatzleistung in der Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der der Versicherer beim Eintritt eines vertraglich definierten Ereignisses, insbesondere Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, die weitere Zahlung der Beiträge übernimmt, ohne dass der Versicherungsschutz und der Anspruch auf die vereinbarten Leistungen entfallen.

Funktionsweise

Wird die vertraglich definierte Voraussetzung (üblicherweise ein bestimmter Grad der Berufsunfähigkeit über einen Mindestzeitraum) erfüllt, wird der Vertrag im Innenverhältnis so behandelt, als würden die Beiträge weiterhin regulär gezahlt, sodass etwa eine Kapitallebensversicherung ungekürzt bis zum Ablauf fortgeführt wird und die volle Ablaufleistung fällig wird, ohne dass der Versicherungsnehmer während der Dauer der Berufsunfähigkeit tatsächlich Beiträge entrichten muss.

Verhältnis zur Berufsunfähigkeitsrente

Die Freistellung von der Beitragszahlung wird häufig als eigenständiger Baustein neben einer Berufsunfähigkeitsrente angeboten oder in eine kombinierte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung integriert; sie stellt sicher, dass die eigentliche Altersvorsorge oder der Todesfallschutz auch bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit ungeschmälert erhalten bleibt, unabhängig von der Höhe einer zusätzlich vereinbarten Rentenzahlung.