Begriff

Fakultative Fazilität (Facultative Facility)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die fakultative Fazilität ist ein vereinfachtes Verfahren zur fakultativen Rückversicherung einzelner Risiken innerhalb vordefinierter, mit dem Rückversicherer vorab vereinbarter Grenzen.

Begriff

Die fakultative Fazilität ist eine Vereinbarung zwischen Zedent und Rückversicherer, die es dem Zedenten erlaubt, einzelne Risiken innerhalb vordefinierter, vorab vereinbarter Grenzen (etwa hinsichtlich Sparte, Region oder Höchstsumme) automatisch beim Rückversicherer zu platzieren, ohne dass für jedes einzelne Risiko eine gesonderte Verhandlung und Zustimmung des Rückversicherers erforderlich ist.

Abgrenzung zur klassischen fakultativen Rückversicherung

Anders als bei der klassischen fakultativen Rückversicherung, bei der Zedent und Rückversicherer jedes einzelne Risiko gesondert prüfen und individuell vereinbaren, verzichtet die fakultative Fazilität auf eine risikoindividuelle Prüfung durch den Rückversicherer, solange das jeweilige Risiko innerhalb der vorab festgelegten Fazilitätsgrenzen liegt; dies beschleunigt den Platzierungsprozess erheblich.

Vorteile und Grenzen

Die fakultative Fazilität verbindet die administrative Effizienz der obligatorischen Rückversicherung mit der Flexibilität, einzelne Risiken selektiv zu platzieren; sie eignet sich insbesondere für Zedenten mit wiederkehrendem Bedarf an fakultativer Kapazität für ähnlich gelagerte Risiken, wobei der Rückversicherer sich üblicherweise das Recht vorbehält, die Fazilität bei Überschreitung bestimmter Schadenquoten anzupassen oder zu kündigen.