Diebstahl (Theft)
Diebstahl ist die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Zueignungsabsicht und eine der zentralen Gefahren der Sachversicherung.
Begriff
Diebstahl ist im versicherungsrechtlichen Sinne die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam einer anderen Person mit der Absicht, sich die Sache widerrechtlich zuzueignen, und zählt zu den zentralen versicherten Gefahren in der Hausrat-, Gebäude- und Inhaltsversicherung.
Abgrenzung zu verwandten Gefahren
Vom einfachen Diebstahl ist der Einbruchdiebstahl abzugrenzen, bei dem der Täter durch Überwindung eines Hindernisses (etwa Aufbrechen eines Schlosses oder Einsteigen durch ein Fenster) in den Gewahrsamsbereich des Versicherungsnehmers eindringt, sowie die Beraubung, bei der die Wegnahme unter Anwendung von Gewalt oder Drohung gegen eine Person erfolgt; die meisten Sachversicherungsbedingungen differenzieren zwischen diesen Tatbestandsvarianten hinsichtlich des Deckungsumfangs.
Nachweis- und Obliegenheitsfragen
Da ein Diebstahl naturgemäss ohne Zeugen und oft ohne unmittelbare Spuren erfolgt, kommt der Erfüllung von Obliegenheiten – etwa der unverzüglichen Anzeige bei der Polizei und dem Versicherer sowie der Vorlage eines möglichst detaillierten, glaubhaften Stehlgutverzeichnisses – eine erhebliche praktische Bedeutung für die Durchsetzung des Deckungsanspruchs zu.