Bürgschaft auf erstes Anfordern
Die Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtet den Bürgen, sofort auf blosse Zahlungsaufforderung des Gläubigers zu leisten, ohne zunächst Einwendungen prüfen zu müssen.
Begriff
Die Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtet den Bürgen, unmittelbar auf die blosse Zahlungsaufforderung des Gläubigers hin zu leisten, ohne zunächst prüfen zu müssen, ob die zugrunde liegende Hauptforderung tatsächlich besteht oder ob dem Hauptschuldner Einwendungen zustehen.
Funktionsweise und Risikoallokation
Streitigkeiten über das Bestehen der gesicherten Forderung werden bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern in ein nachgelagertes Verfahren (Rückforderungsprozess) verschoben: Der Bürge muss zunächst zahlen und kann anschliessend gegen den Gläubiger auf Rückzahlung klagen, wenn sich herausstellt, dass die Zahlungsaufforderung unberechtigt war.
Bedeutung in internationalen Geschäften
Die Bürgschaft auf erstes Anfordern ist insbesondere im internationalen Handels- und Baugeschäft verbreitet, da sie dem begünstigten Gläubiger eine besonders schnelle und liquiditätsnahe Absicherung bietet und damit funktional der abstrakten Bankgarantie sehr nahekommt, was in der Praxis erhöhte Anforderungen an die Vertragsgestaltung stellt, um Missbrauch zu verhindern.