Begriff

Ausfuhrkreditversicherung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Ausfuhrkreditversicherung sichert Exporteure gegen wirtschaftliche und politische Risiken der Zahlungsunfähigkeit ausländischer Abnehmer ab.

Begriff

Die Ausfuhrkreditversicherung sichert exportierende Unternehmen gegen das Risiko ab, dass ausländische Abnehmer ihre Zahlungsverpflichtungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen aufgrund wirtschaftlicher (kommerzieller) oder politischer Umstände nicht erfüllen können.

Private versus staatliche Deckung

Neben privaten Kreditversicherern bieten in Deutschland staatlich beauftragte Institutionen im Rahmen der sogenannten Hermesdeckungen Ausfuhrgewährleistungen an, die insbesondere für Geschäfte mit erhöhtem politischem Risiko oder in Märkten, die für private Versicherer nicht abbildbar sind, in Anspruch genommen werden.

Abgedeckte Risiken

Zu den typischerweise abgedeckten Risiken zählen die Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungsverzug privater Abnehmer (kommerzielles Risiko) sowie Zahlungsausfälle infolge von Krieg, Enteignung, Transferbeschränkungen oder sonstigen hoheitlichen Massnahmen im Abnehmerland (politisches Risiko).

Spezialform Investitionsgüter- und Leasingkreditversicherung

Für den Export langlebiger Investitionsgüter und für grenzüberschreitende Leasinggeschäfte bieten Kreditversicherer eine spezialisierte Variante an, die Investitionsgüter- beziehungsweise Leasingkreditversicherung: Sie berücksichtigt die im Vergleich zur klassischen Warenkreditversicherung deutlich längeren Zahlungsziele und Vertragslaufzeiten solcher Geschäfte und schützt den Exporteur beziehungsweise Leasinggeber gegen den Ausfall der über mehrere Jahre gestreckten Kaufpreis- oder Leasingraten.