Schadenmanagement
Schadenmanagement: 5 Fachbegriffe kurz erklärt – Definition, Synonyme und gesetzliche Grundlage.
Abwicklungsgeschwindigkeit
Synonyme: Claims Settlement Speed
Die Abwicklungsgeschwindigkeit ist die Zeitspanne zwischen Schadeneingang und Abschluss der Bearbeitung und dient als Qualitätskennziffer für die Schadenregulierung eines Versicherers.
Begriff
Die Abwicklungsgeschwindigkeit bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Eingang einer Schadenmeldung beim Versicherer bzw. der Anlage des Schadens in dessen Schadensystem und dem Abschluss der Bearbeitung, der sogenannten Schlussmeldung.
Messung
Meistens wird für die Messung auf die Schadenanlage und die Schlussmeldung im Schadensystem abgestellt, da diese Daten maschinell auswertbar sind und sich damit für ein systematisches Reporting eignen.
Bedeutung
Die Abwicklungsgeschwindigkeit dient als Qualitätskennziffer für eine schnelle Schadenbearbeitung. Eine hohe Abwicklungsgeschwindigkeit, kombiniert mit einem niedrigen Schadendurchschnitt und einer geringen Wiederanfallquote, gilt als Ausdruck für eine gute Qualität der Schadenregulierung eines Versicherers und beeinflusst massgeblich die Kundenzufriedenheit.
Anfangs-/Eingangsreserve
Synonyme: Eingangsreserve
Die Anfangs- oder Eingangsreserve ist der Betrag, der für einen Neuschaden als erste Schadenrückstellung im Schadensystem eines Versicherers gebildet wird.
Begriff
Die Anfangs- oder Eingangsreserve ist der Betrag, der für einen neu gemeldeten Schaden als erste Reserve im Schadensystem eines Versicherers gebildet wird, noch bevor der endgültige Schadenaufwand feststeht.
Bildung
Idealerweise entspricht die Anfangsreserve exakt dem Schadenaufwand, der sich nach vollständiger Abwicklung des Schadens ergibt. In der Praxis wird der Betrag jedoch häufig automatisch vom Schadensystem oder manuell nach Arbeitsanweisung durch die Sachbearbeiter gesetzt und orientiert sich an Erfahrungswerten, etwa dem Schadendurchschnitt der entsprechenden Schadenart aus den letzten Jahren, zuzüglich eines Sicherheitszuschlags.
Bedeutung
Um unzutreffende Reservebildungen zu vermeiden, sehen Arbeitsanweisungen für Schadensachbearbeiter regelmässig vor, die Anfangsreserve anhand der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls zeitnah zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Qualität der Anfangsreservierung beeinflusst massgeblich spätere Abwicklungsergebnisse.
Bagatellschaden
Synonyme: Petty Claim, Small Loss
Ein Bagatellschaden ist ein Schaden von geringer Höhe, dessen Bearbeitungskosten in einem ungünstigen Verhältnis zur Schadensumme stehen.
Begriff
Ein Bagatellschaden ist ein Schaden mit geringer Schadenhöhe, bei dem der interne oder externe Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung und Regulierung in einem ungünstigen Verhältnis zur eigentlichen Schadensumme steht.
Bedeutung für das Schadenmanagement
Zur effizienten Steuerung von Bagatellschäden setzen Versicherer häufig vereinfachte Regulierungsprozesse ein, etwa Kulanzregelungen, Pauschalabgeltungen oder digitale Self-Service-Lösungen, um den Bearbeitungsaufwand zu minimieren, ohne die Kundenzufriedenheit zu beeinträchtigen.
Bagatellschadenregulierung zwischen Versicherern
Im Haftpflichtbereich haben sich zwischen Versicherern häufig Abkommen zur vereinfachten Regulierung von Bagatellschäden etabliert, bei denen unterhalb eines vereinbarten Schwellenwerts auf eine förmliche Haftungsprüfung verzichtet und der Schaden pauschal abgegolten wird, um beiderseitigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Ex-Gratia-Zahlung
Synonyme: Ex Gratia Payment, Kulanzzahlung
Eine Ex-Gratia-Zahlung ist eine freiwillige Kulanzleistung des Versicherers ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung.
Begriff
Eine Ex-Gratia-Zahlung ist eine vom Versicherer freiwillig erbrachte Leistung an einen Versicherungsnehmer oder Geschädigten, ohne dass eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung zu dieser Leistung anerkannt oder überhaupt bestanden hätte.
Typische Anwendungsfälle
Ex-Gratia-Zahlungen kommen in der Praxis insbesondere in Grenzfällen zur Anwendung, in denen die Deckungslage rechtlich unklar oder zweifelhaft ist, der Versicherer aber aus Gründen der Kundenbindung, der Reputation oder zur Vermeidung eines aufwendigen Rechtsstreits gleichwohl eine Zahlung leisten möchte, ohne damit einen Präzedenzfall für künftige, vergleichbare Fälle zu schaffen.
Rechtliche Absicherung
Um zu vermeiden, dass eine Ex-Gratia-Zahlung als Anerkenntnis einer Deckungspflicht ausgelegt wird und damit zukünftige Streitfälle präjudiziert, sichern Versicherer solche Zahlungen üblicherweise durch eine ausdrückliche schriftliche Erklärung ab, in der klargestellt wird, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für künftige Fälle erfolgt.
Grossschaden (Large Loss)
Synonyme: Large Loss
Ein Grossschaden ist ein Schaden, dessen Höhe einen definierten Schwellenwert übersteigt und der wegen seiner Bedeutung für Reserven, Rückversicherung und Statistik gesondert erfasst wird.
Begriff
Ein Grossschaden ist ein Versicherungsschaden, dessen Höhe einen unternehmensintern oder aufsichtsrechtlich definierten Schwellenwert übersteigt und der aufgrund seiner potenziellen Auswirkung auf das versicherungstechnische Ergebnis, die Reservebildung und die Inanspruchnahme von Rückversicherung gesondert erfasst und überwacht wird.
Bedeutung für die Reservierung
Da Grossschäden die Schadenstatistik eines Versicherers erheblich verzerren können, werden sie bei der versicherungsmathematischen Reservebildung häufig getrennt von den sogenannten Grundschäden (kleineren, häufigeren Schäden) behandelt; hierfür kommen spezielle statistische Verfahren zur Anwendung, die auf die Modellierung von Extremwertverteilungen zurückgreifen.
Bedeutung für die Rückversicherung
Grossschäden sind der primäre Anwendungsfall für Excess-of-Loss-Rückversicherung, da diese Vertragsform gezielt darauf ausgelegt ist, den Zedenten vor den finanziellen Auswirkungen einzelner Grossschäden oder kumulierter Grossschadenereignisse zu schützen; die Definition der Grossschadenschwelle im Rückversicherungsvertrag entspricht dabei häufig, aber nicht notwendigerweise, der internen Grossschadendefinition des Zedenten.