Rentenversicherung
Rentenversicherung: 3 Fachbegriffe kurz erklärt – Definition, Synonyme und gesetzliche Grundlage.
Beitragsrückgewähr
Synonyme: Return of Premium Rider
Die Beitragsrückgewähr ist eine Zusatzvereinbarung in der Rentenversicherung, die im Todesfall vor Rentenbeginn die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge an Hinterbliebene sicherstellt.
Begriff
Die Beitragsrückgewähr ist eine in der Rentenversicherung häufig vereinbarte Zusatzleistung, die sicherstellt, dass im Todesfall der versicherten Person vor Beginn der Rentenzahlung mindestens die eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen oder den Bezugsberechtigten ausgezahlt werden.
Bedeutung für die Vertragsgestaltung
Ohne eine Beitragsrückgewähr würde beim Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn regelmässig kein oder nur ein sehr geringer Anspruch aus dem Vertrag entstehen, da sich reine Rentenversicherungen kollektiv finanzieren (Versterbensgewinn kommt den überlebenden Versicherten zugute); die Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr schliesst diese Lücke zulasten einer geringeren Rentenhöhe für die überlebenden Versicherten.
Abgrenzung zu Rentengarantiezeit
Von der Beitragsrückgewähr, die den Todesfall vor Rentenbeginn absichert, ist die Rentengarantiezeit zu unterscheiden, die eine Mindestanzahl von Rentenzahlungen auch nach Tod des Rentenbeziehers während der Rentenphase garantiert.
Zugangsfaktor
Synonyme: Pension Access Factor
Der Zugangsfaktor ist ein Faktor in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, der eine von der Regelaltersgrenze abweichende Inanspruchnahme der Altersrente bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Berechnung
Beginnt der Bezug der Regelaltersrente exakt mit Erreichen der Regelaltersgrenze, beträgt der Zugangsfaktor eins. Für jeden Monat vorzeitiger Inanspruchnahme sinkt er um 0,003; für jeden Monat aufgeschobener Inanspruchnahme steigt er um 0,005. Der Zugangsfaktor wird im Rahmen der Rentenformel mit den erworbenen Entgeltpunkten multipliziert.
Wirkung
Ein vorzeitiger Rentenbeginn führt damit zu einer dauerhaften, lebenslangen Rentenkürzung, während ein späterer Rentenbeginn die Rente dauerhaft erhöht. Die Asymmetrie zwischen Abschlag (0,3 Prozent pro Monat) und Zuschlag (0,5 Prozent pro Monat) reflektiert unterschiedliche versicherungsmathematische Annahmen zur verbleibenden Rentenbezugsdauer.
Praxisrelevanz
Der Zugangsfaktor ist eine zentrale Grösse bei der Entscheidung über den optimalen Rentenbeginn und beeinflusst massgeblich, wie stark private und betriebliche Zusatzversorgung eine vorzeitige Verrentung wirtschaftlich kompensieren müssen.
Zurechnungszeiten
Synonyme: Imputed Periods
Zurechnungszeiten sind beitragsfreie Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die rentensteigernd angerechnet werden, um die Rentenhöhe bei früher Erwerbsminderung eines Versicherten auszugleichen.
Zweck
Tritt eine Erwerbsminderung früh im Erwerbsleben ein, hat der Versicherte bis dahin nur wenige Beitragsjahre angesammelt, was ohne Korrektur zu einer sehr niedrigen Erwerbsminderungsrente führen würde. Zurechnungszeiten gleichen dies aus, indem sie die Zeit zwischen dem Versicherungsfall und einem festgelegten Alter fiktiv als beitragsgedeckte Zeit anrechnen.
Berechnung
Die Zurechnungszeit ergibt sich aus der Differenz zwischen der Vollendung des 60. Lebensjahres und dem tatsächlichen Eintritt des Versicherungsfalls. Die Bewertung dieser beitragsfreien Zeit mit Entgeltpunkten richtet sich nach der individuellen Versicherungsbiografie vor Eintritt der Erwerbsminderung – üblicherweise wird der Durchschnitt der zuvor erzielten Entgeltpunkte fortgeschrieben.
Praxisrelevanz
Zurechnungszeiten sind ein zentrales Element der sozialen Absicherung gegen Erwerbsminderung und wirken sich unmittelbar auf die Höhe der Rente aus. Sie sind bei der Bedarfsanalyse für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung zu berücksichtigen.