Begriff

Sengschaden (Scorching Damage)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Ein Sengschaden ist eine Hitzeeinwirkung auf eine Sache ohne offene Flammenbildung, die in der Sachversicherung anders als ein Brandschaden behandelt und regelmässig vom Standardumfang ausgeschlossen wird.

Begriff

Ein Sengschaden entsteht durch Hitzeeinwirkung auf eine Sache, ohne dass es zu einer offenen Flammenbildung, also einem Brand im versicherungsrechtlichen Sinne, kommt – typische Beispiele sind ein durch ein Bügeleisen verbranntes Kleidungsstück oder ein durch eine Herdplatte verschmorter Topf. Massgebliches Abgrenzungskriterium zum Brandschaden ist somit nicht die Höhe der Temperatur, sondern das Fehlen offener Flammen.

Abgrenzung zum Brandschaden

Da die Feuerversicherung typischerweise ausschliesslich Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und den Absturz von Luftfahrzeugen deckt, ist ein reiner Sengschaden ohne begleitende Brandentstehung vom Standardumfang der Feuer- und Wohngebäudeversicherung regelmässig ausgeschlossen; dies gilt selbst dann, wenn die Hitzeeinwirkung durch ein Feuer verursacht wurde, solange die betroffene Sache selbst nicht in offene Flammen geraten ist.

Praktische Bedeutung

In der Hausratversicherung wird der Sengschaden häufig als eigenständiger, gegen Mehrprämie einschliessbarer Zusatzbaustein angeboten, da entsprechende Alltagsschäden – etwa durch Zigaretten, Kerzen oder Haushaltsgeräte – vergleichsweise häufig auftreten, obwohl sie versicherungsrechtlich nicht als Brandschaden gelten und daher ohne ausdrückliche Einschlussvereinbarung ungedeckt blieben.