Begriff

Rechnungszins (Technical Interest Rate)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Der Rechnungszins ist der bei der Prämien- und Deckungsrückstellungsberechnung in der Lebensversicherung zugrunde gelegte, vorsichtig festgelegte kalkulatorische Zinssatz für künftige Kapitalanlageerträge.

Begriff

Der Rechnungszins ist der kalkulatorische Zinssatz, den ein Lebensversicherer bei der Berechnung der Prämien und der Deckungsrückstellung für einen Vertrag zugrunde legt und den er dem Versicherungsnehmer für dessen eingezahltes Kapital garantiert. Er wird bei Vertragsabschluss festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit des jeweiligen Vertrags, unabhängig von der tatsächlichen späteren Entwicklung der Kapitalmarktzinsen.

Vorsichtsprinzip und regulatorische Höchstgrenzen

Da der Rechnungszins über die gesamte, häufig mehrere Jahrzehnte umfassende Vertragslaufzeit garantiert wird, legen viele Aufsichtsbehörden einen Höchstrechnungszins fest, der von den Versicherern nicht überschritten werden darf; dieser Höchstwert wird regelmässig an das aktuelle Kapitalmarktumfeld angepasst und in Phasen niedriger Zinsen entsprechend gesenkt, um eine übermässige Zinsgarantie und die damit verbundenen Risiken für die Versicherer zu begrenzen.

Bedeutung für Kapitalanlage und Zinsgarantie

Ein einmal für einen Vertrag festgelegter Rechnungszins verpflichtet den Versicherer, über die gesamte Laufzeit eine mindestens entsprechende Verzinsung des Deckungskapitals zu erwirtschaften, unabhängig von der tatsächlichen Wertentwicklung der Kapitalanlagen; sinkt das allgemeine Zinsniveau dauerhaft unter den für Altverträge zugesagten Rechnungszins, entsteht ein Zinsgarantierisiko, dem Versicherer unter anderem durch die Bildung einer Zinszusatzreserve begegnen.