Gebietsschutz
Gebietsschutz gewährt einem Exklusivvertreter das Recht, innerhalb eines definierten geografischen Bereichs vor Konkurrenz durch andere Vertreter desselben Versicherers geschützt zu sein.
Begriff
Gebietsschutz ist eine vertragliche Zusage eines Versicherers gegenüber einem Exklusivvertreter, innerhalb eines vertraglich definierten geografischen Gebiets keinen weiteren Exklusivvertreter für dieselben Produkte zu bestellen, sodass der geschützte Vertreter innerhalb dieses Gebiets keiner unmittelbaren Konkurrenz durch andere Vertreter desselben Versicherers ausgesetzt ist.
Abgrenzung zum Bestandsschutz
Gebietsschutz betrifft die Frage, welche Vertreter innerhalb eines geografischen Gebiets für den Versicherer tätig werden dürfen, während der Bestandsschutz sich auf die Zuordnung des von einem Vertreter bereits betreuten Kundenbestands bezieht; beide Schutzmechanismen ergänzen sich in der Praxis der Ausschliesslichkeitsvertretung und sichern dem Vertreter sowohl den Zugang zu neuen Kunden im geschützten Gebiet als auch den langfristigen wirtschaftlichen Wert seines bestehenden Kundenbestands.
Praktische Bedeutung und Grenzen
Gebietsschutz ist ein wichtiger Anreiz für Exklusivvertreter, in den Aufbau ihres Geschäfts zu investieren, da er ihnen eine gewisse wirtschaftliche Planungssicherheit gibt; allerdings unterliegt die konkrete Ausgestaltung des Gebietsschutzes wettbewerbsrechtlichen Grenzen, insbesondere im Hinblick auf das Verbot unzulässiger Gebietsabsprachen im Verhältnis zu unabhängigen Vermittlern oder anderen Vertriebswegen desselben Versicherers.