Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB gewährt einem Versicherungsagenten nach Vertragsbeendigung eine Vergütung für Vorteile, die der Versicherer aus den vom Agenten geworbenen Kunden weiterhin zieht.
Begriff
Der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB ist ein gesetzlicher Anspruch des Versicherungsagenten gegen den Versicherer, der nach Beendigung des Agenturvertrags entsteht. Er soll den wirtschaftlichen Vorteil abgelten, den der Versicherer aus der vom Agenten aufgebauten Geschäftsverbindung mit Kunden auch nach dem Ausscheiden des Agenten weiterhin zieht.
Voraussetzungen
Der Anspruch setzt voraus, dass der Versicherer aus den vom Agenten geworbenen neuen Kunden oder aus wesentlich erweiterten Geschäftsverbindungen zu bestehenden Kunden auch nach Vertragsende erhebliche Vorteile hat und die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entspricht. Der Anspruch entfällt in bestimmten Fällen, etwa bei einer vom Agenten selbst verschuldeten fristlosen Kündigung.
Berechnung und Höchstgrenze
Die Höhe des Ausgleichsanspruchs orientiert sich an den in den letzten Vertragsjahren erzielten Provisionseinnahmen aus dem geworbenen Kundenstamm und ist gesetzlich auf eine durchschnittliche Jahresvergütung der letzten fünf Vertragsjahre begrenzt. Der Ausgleichsanspruch ist eine der praktisch bedeutsamsten Streitfragen bei der Beendigung von Vermittlerverhältnissen in der Versicherungswirtschaft.
Gesetzliche Grundlage
- DE: § 89b HGB