Risikomerkmal

E-Bike- und Fahrradbesitz

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

E-Bike- und Fahrradbesitz erfasst Anzahl, Art und Wert der Fahrräder und E-Bikes eines Haushalts – eine in Fahrradversicherungsanträgen abgefragte Angabe zur Beurteilung von Diebstahl-, Beschädigungs- und batteriebezogenem Risiko.

Kategorie
Privatbereich
Datentyp
Ja/Nein
Risikotreiber
Schadenhöhe, Schadenhäufigkeit
Wirkung auf Underwriting
Prämie, Sublimite, Auflage/Obliegenheit

Typische Antragsfragen

  • Besitzt der Haushalt ein oder mehrere Fahrräder oder E-Bikes, und wie hoch sind Kaufwert und Rahmennummer je Fahrzeug?
  • Wo werden die Fahrräder oder E-Bikes bei Nichtgebrauch aufbewahrt und gesichert, und wird ein zertifiziertes Schloss verwendet?
  • Werden E-Bike-Akkus im Innenbereich geladen und gelagert, und falls ja, wo und unter welchen Bedingungen?

Nachweise

  • Kaufbeleg und Rahmennummer je Fahrrad oder E-Bike
  • Spezifikation oder Zertifikat des Schlosstyps
  • Fotos des Fahrrads bzw. E-Bikes und des üblichen Aufbewahrungsorts

Warum relevant für das Underwriting

E-Bikes und hochwertigere Fahrräder haben den durchschnittlichen Wert des Fahrradbestands eines Haushalts deutlich über das hinausgehoben, was die Standard-Hausratversicherung üblicherweise abdeckt, während ihre Mobilität und Wiederverkaufsnachfrage sie sowohl zu Hause als auch im öffentlichen Raum zu einem attraktiven und häufigen Diebstahlziel machen. E-Bikes bringen eine zusätzliche Dimension mit sich: Ihre Lithium-Ionen-Akkus können bei Beschädigung, unsachgemässer Ladung oder ungeeigneten Lagerbedingungen überhitzen oder sich entzünden, was ein Brandrisiko schafft, das sich vom gewöhnlichen Fahrraddiebstahl oder Beschädigungsrisiko unterscheidet. Underwriter müssen wissen, wie viele Fahrräder und E-Bikes ein Haushalt besitzt, welchen Wert diese haben und wie sie aufbewahrt werden, um die Versicherungssumme richtig zu bemessen und das damit verbundene Brand- und Diebstahlrisiko korrekt einzuschätzen.

Erfassung und Nachweise

Antragsformulare fragen nach Anzahl, Art und Kaufwert der besessenen Fahrräder und E-Bikes sowie nach der Rahmen- oder Seriennummer jedes Fahrzeugs zur Identifikation im Diebstahl- oder Wiederauffindungsfall. Underwriter überprüfen die Angaben anhand von Kaufbelegen und fragen, wo die Fahrräder bei Nichtgebrauch aufbewahrt und gesichert werden, ob ein zertifiziertes Schloss verwendet wird und wo und wie E-Bike-Akkus geladen und über Nacht gelagert werden, da die Ladepraxis das mit dem deklarierten Wert verbundene Brandrisiko wesentlich beeinflusst und zunehmend eine eigenständige Underwriting-Frage darstellt.

Wirkung auf Deckung, Prämie und Bedingungen

Der deklarierte Wert und die Anzahl der Fahrräder und E-Bikes bestimmen die Prämie sowie die Einzel- und Gesamtsublimiten einer eigenständigen Fahrradpolice, da die Standard-Hausratversicherung Fahrradschäden üblicherweise deutlich unter dem Wert eines modernen E-Bikes begrenzt und dadurch ohne separate Police oder Erweiterung eine erhebliche Deckungslücke entsteht. Eine gesicherte Aufbewahrung und die Verwendung eines zertifizierten Schlosses werden häufig als Auflage für den vollen Diebstahlschutz verlangt, wobei eine gekürzte Entschädigung oder eine Ablehnung droht, wenn ein Fahrrad unverschlossen oder an einem ungeeigneten Ort entwendet wird, und Versicherer fragen zunehmend, ob Akkus unbeaufsichtigt oder über Nacht in Fluchtwegen geladen werden, was die Bedingungen für das damit verbundene Brandrisiko in der Gebäude- oder Hausratdeckung beeinflussen kann.

Massnahmen

Besitzerinnen und Besitzer reduzieren das Diebstahl- und Brandrisiko, indem sie Fahrräder und E-Bikes in einer verschlossenen Garage, im Keller oder in einem eigenen Fahrradraum statt in gemeinschaftlich genutzten Gängen oder ungesicherten Hofbereichen aufbewahren, ein zertifiziertes Hochsicherheitsschloss anstelle eines einfachen Kabelschlosses verwenden und die Rahmennummer, wo verfügbar, in einem nationalen Fahrradregister eintragen lassen, um die Wiederauffindungschancen nach einem Diebstahl zu erhöhen. Das Laden von E-Bike-Akkus ausschliesslich mit dem vom Hersteller mitgelieferten Ladegerät, der Verzicht auf unbeaufsichtigtes Laden über Nacht in Fluchtwegen oder neben brennbaren Materialien sowie der umgehende Ersatz eines Akkus mit Beschädigungsanzeichen wie Aufquellung oder ungewöhnlichem Geruch reduzieren das mit dem E-Bike-Besitz verbundene Brandrisiko zusätzlich.

Normen und Regelwerke

  • ISO 31000:2018 – Risk management, Guidelines