Erneuter Justiz- und FMA-Skandal in Liechtenstein?
Das Fürstentum Liechtenstein scheint nachweislich über seine Finanzmarktaufsicht (FMA) systematisch den Marktzugang privater Finanzinstitute zu verhindern und zu erschweren und dabei deren wirtschaftliche Existenz zu zerstören– entgegen den Vorgaben des EWR-Rechts.
Am Beispiel des privat gehaltenen Versicherungsunternehmens Hesse Digital AG lässt sich beobachten:
- Schubladisierung von Anträgen: Bewilligungsanträge werden nicht fristgerecht bearbeitet und damit die in Solvency II vorgesehenen Entscheidungsfristen missachtet.
- Überhöhte Eigenkapitalanforderungen: Es werden Kapitalvorgaben gestellt, die weder auf Solvency II noch auf sachliche Risikobewertungen gestützt sind.
- Falsche Erwartungshaltung: Zunächst werden Bewilligungen in Aussicht gestellt und private Investoren aufgefordert, einen erheblichen Kostenblock für Personal, Geschäftsräume und IT in Millionenhöhe pro Jahr aufzubauen.
- Blockade des Geschäftsbetriebs: Kurz nach Lizenzerteilung wird unter Strafandrohung an die Geschäftsleitung die Zeichnung von Geschäft untersagt, sodass laufende Kosten das Eigenkapital aufzehren.
- Missbräuchlicher Lizenzentzug: Bei rechtlicher Anfechtung von FMA-Verfügungen wird die Lizenz unter Verwendung nicht durch Solvency II gedeckter Argumente und unter falscher Tatsachendarstellung entzogen.
Dieses Vorgehen führt dazu, dass private Marktteilnehmer faktisch vom Zugang zum Finanzmarkt ausgeschlossen und Investitionen gezielt entwertet werden.
Marktinformation für den internationalen Finanzsektor über Zustände in Liechtenstein
Das Liechtensteiner Vaterland ist die grösste Tageszeitung im Fürstentum Liechtenstein. Das Vaterland gilt traditionell als nahestehend zur Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP), einer der beiden grossen politischen Parteien in Liechtenstein. Es wurde ursprünglich sogar als Parteiorgan gegründet.
Am 3. August 2025 publizierte das Liechtensteiner Vaterland einen Artikel über die Hesse Digital AG und deren Hauptaktionär. Dieser Artikel verbreitet unreflektiert publizistisch ein fragwürdiges Gerichtsurteil vom 25. März 2025, welches staatliche liechtensteinische Interessen vor EWR – Recht und bilateralen Abkommen stellt. Grosser finanzieller Schaden, für welchen das Land Liechtenstein haftbar sein könnte, wegen allenfalls international rechtswidrigen Verhalten der FMA, wurde diversen europäischen und schweizerische Unternehmen im internationalen Finanzsektor als auch Staatshaushalten zugefügt.
Mehrere Unternehmen wurden von der FMA finanziell ausgehungert und in die Insolvenz getrieben. Deutsche, österreichische, schweizerische, niederländische, englische, türkische und italienische Mitarbeiter verloren ihre Anstellung und mussten auf Finanzierung durch Arbeitslosenkassen diverser Länder zurückgreifen. Die Helvetia Versicherungen sollen weit über CHF 20 Millionen als Folge des FMA Verhaltens und des Gerichtsurteils an Forderungen wertberichtigen müssen.
Der Verwaltungsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz, hat unter Führung des Gerichtspräsidenten Andreas Batliner in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 25. März 2025 die Zulässigkeit eines Bewilligungsentzug nach VersAG durch die FMA der Hesse Digital AG bestätigt. Vorgängig wurden dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der Hesse Digital AG, als auch dem Hauptaktionär die Möglichkeiten eines ausserordentlichen Rechtsmittels der Individualbeschwerde an den Staatsgerichtshof in Vaduz faktisch entzogen, indem aus der Kanzlei BWBLEGAL der Partner Hansjörg Lingg als Sonderbeauftragter durch die FMA eingesetzt wurde.
Anzumerken ist, dass der Präsident des Aufsichtsrates der FMA, Herr Dr. Christian Batliner, ebenfalls Partner der Kanzlei BWBLEGAL ist und sich sein Kanzlei Partner und Sonderbeauftragter Hansjörg Lingg, weigerte, dass Urteil vor dem Staatsgericht innert 14 Tagen Frist anzufechten. Somit wurde dem Hauptaktionär und der Gesellschaft die Möglichkeit entzogen, nach einer ebenfalls zu erwartenden Niederlage vor dem höchsten Liechtensteinischen Gericht an den unabhängigen internationalen EFTA – Gerichtshof zu gelangen, um das Verhalten der FMA und der liechtensteinischen Gerichte zu bekämpfen.
Mit Sorge ist leider anzunehmen, dass dieser Fall keine Ausnahme bei der FMA Liechtenstein zu sein scheint.