Erneuter Justiz- und FMA-Skandal in Liechtenstein?
Das FĂŒrstentum Liechtenstein scheint nachweislich ĂŒber seine Finanzmarktaufsicht (FMA) systematisch den Marktzugang privater Finanzinstitute zu verhindern und zu erschweren und dabei deren wirtschaftliche Existenz zu zerstörenâ entgegen den Vorgaben des EWR-Rechts.
Am Beispiel des privat gehaltenen Versicherungsunternehmens Hesse Digital AG lÀsst sich beobachten:
- Schubladisierung von AntrÀgen: BewilligungsantrÀge werden nicht fristgerecht bearbeitet und damit die in Solvency II vorgesehenen Entscheidungsfristen missachtet.
- Ăberhöhte Eigenkapitalanforderungen: Es werden Kapitalvorgaben gestellt, die weder auf Solvency II noch auf sachliche Risikobewertungen gestĂŒtzt sind.
- Falsche Erwartungshaltung: ZunĂ€chst werden Bewilligungen in Aussicht gestellt und private Investoren aufgefordert, einen erheblichen Kostenblock fĂŒr Personal, GeschĂ€ftsrĂ€ume und IT in Millionenhöhe pro Jahr aufzubauen.
- Blockade des GeschÀftsbetriebs: Kurz nach Lizenzerteilung wird unter Strafandrohung an die GeschÀftsleitung die Zeichnung von GeschÀft untersagt, sodass laufende Kosten das Eigenkapital aufzehren.
- MissbrĂ€uchlicher Lizenzentzug: Bei rechtlicher Anfechtung von FMA-VerfĂŒgungen wird die Lizenz unter Verwendung nicht durch Solvency II gedeckter Argumente und unter falscher Tatsachendarstellung entzogen.
Dieses Vorgehen fĂŒhrt dazu, dass private Marktteilnehmer faktisch vom Zugang zum Finanzmarkt ausgeschlossen und Investitionen gezielt entwertet werden.
Marktinformation fĂŒr den internationalen Finanzsektor ĂŒber ZustĂ€nde in Liechtenstein
Das Liechtensteiner Vaterland ist die grösste Tageszeitung im FĂŒrstentum Liechtenstein. Das Vaterland gilt traditionell als nahestehend zur Fortschrittlichen BĂŒrgerpartei (FBP), einer der beiden grossen politischen Parteien in Liechtenstein. Es wurde ursprĂŒnglich sogar als Parteiorgan gegrĂŒndet.
Am 3. August 2025 publizierte das Liechtensteiner Vaterland einen Artikel ĂŒber die Hesse Digital AG und deren HauptaktionĂ€r. Dieser Artikel verbreitet unreflektiert publizistisch ein fragwĂŒrdiges Gerichtsurteil vom 25. MĂ€rz 2025, welches staatliche liechtensteinische Interessen vor EWR – Recht und bilateralen Abkommen stellt. Grosser finanzieller Schaden, fĂŒr welchen das Land Liechtenstein haftbar sein könnte, wegen allenfalls international rechtswidrigen Verhalten der FMA, wurde diversen europĂ€ischen und schweizerische Unternehmen im internationalen Finanzsektor als auch Staatshaushalten zugefĂŒgt.
Mehrere Unternehmen wurden von der FMA finanziell ausgehungert und in die Insolvenz getrieben. Deutsche, österreichische, schweizerische, niederlĂ€ndische, englische, tĂŒrkische und italienische Mitarbeiter verloren ihre Anstellung und mussten auf Finanzierung durch Arbeitslosenkassen diverser LĂ€nder zurĂŒckgreifen. Die Helvetia Versicherungen sollen weit ĂŒber CHF 20 Millionen als Folge des FMA Verhaltens und des Gerichtsurteils an Forderungen wertberichtigen mĂŒssen.
Der Verwaltungsgerichtshof des FĂŒrstentums Liechtenstein, Vaduz, hat unter FĂŒhrung des GerichtsprĂ€sidenten Andreas Batliner in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 25. MĂ€rz 2025 die ZulĂ€ssigkeit eines Bewilligungsentzug nach VersAG durch die FMA der Hesse Digital AG bestĂ€tigt. VorgĂ€ngig wurden dem Verwaltungsrat und der GeschĂ€ftsleitung der Hesse Digital AG, als auch dem HauptaktionĂ€r die Möglichkeiten eines ausserordentlichen Rechtsmittels der Individualbeschwerde an den Staatsgerichtshof in Vaduz faktisch entzogen, indem aus der Kanzlei BWBLEGAL der Partner Hansjörg Lingg als Sonderbeauftragter durch die FMA eingesetzt wurde.
Anzumerken ist, dass der PrĂ€sident des Aufsichtsrates der FMA, Herr Dr. Christian Batliner, ebenfalls Partner der Kanzlei BWBLEGAL ist und sich sein Kanzlei Partner und Sonderbeauftragter Hansjörg Lingg, weigerte, dass Urteil vor dem Staatsgericht innert 14 Tagen Frist anzufechten. Somit wurde dem HauptaktionĂ€r und der Gesellschaft die Möglichkeit entzogen, nach einer ebenfalls zu erwartenden Niederlage vor dem höchsten Liechtensteinischen Gericht an den unabhĂ€ngigen internationalen EFTA – Gerichtshof zu gelangen, um das Verhalten der FMA und der liechtensteinischen Gerichte zu bekĂ€mpfen.
Mit Sorge ist leider anzunehmen, dass dieser Fall keine Ausnahme bei der FMA Liechtenstein zu sein scheint.