1) Eintragungsgesuch

Die Ganesha Versicherungs-Genossenschaft in Gründung beabsichtigt die Handelsregisteranmeldung als Neueintragung einer Genossenschaft gemäss der HRegV mit Belegung der einzutragenden Tatsachen:

  • Öffentliche Urkunde über die Errichtung (Art. 84 Abs. 1 lit. a HRegV)
  • Statuten (Art. 84 Abs. 1 lit. b HRegV)
  • Wahlannahmeerklärungen (Art. 84 Abs. 1 lit. c und d HRegV)
  • Beschluss über Konstituierung und Vertretung  (Art. 84 Abs. 1 lit. e HRegV)
  • Unterschriftsbeglaubigungen und Ausweiskopien (Art. 24a HRegV)
  • Gründungsbericht (Art. 84 Abs. 3 lit. c HRegV)

Die Genossenschaft mit Sitz ist in der Schweiz, im Kanton Schwyz strebt die Eintragung in der Rechtsform als Versicherungs-Genossenschaft ohne bewilligungspflichtige Tätigkeit gemäss Artikel 1f AVO an. Die Genossenschaft unterstellt sich der ordentlichen Revision nach Artikel 727 (3) des OR. Ihre Versicherungsprodukte lassen sich den Versicherungszweigen B3–B9 und B14–18 nach Anhang 1 AVO zuordnen. Ihr Vertrieb umfasst maximal 5’000 Policen mit einem gesamten Prämienvolumen von maximal 5 Millionen Franken. Sie verpflichtet sich, die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer darüber zu informieren, dass sie nicht der Aufsicht durch die FINMA unterstellt ist.

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